Whistleblowing für mehr Pflegepersonal

© fernando zhiminaicela auf Pixabay

Wer ein Krankenhaus besucht, bekommt schnell den Eindruck, dass an allen Ecken und Enden Personal fehlt. Gestresste Pfleger*innen, wenig Zeit für die Patient*innen. Doch Medien fällt es schwer, darüber zu berichten, da kaum konkrete Zahlen zum vermeintlichen Pflegenotstand vorliegen. Anfang des Jahres hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sogenannte Pflegepersonaluntergrenzen eingeführt. Doch anstatt die Situation zu verbessern, hat er damit einen schlechten Betreuungsschlüssel zum Standard erhoben.

Vivantes ist ein Klinikkonzern im Eigentum des Landes Berlin. Ex-Betriebsrat Volker Gernhardt nutzte interne Daten, die ihm zugespielt wurden, um nachzurechnen, ob die neuen Pflegepersonaluntergrenzen zu Verbesserungen geführt haben. Sein Ergebnis: Im Gegenteil. Berliner Zeitung und der Rundfunk Berlin-Brandenburg publizierten einen Teil dessen, woraufhin Vivantes dem mittlerweile pensionierten Volker Gernhardt schreibt, er habe seine „Verschwiegenheitspflicht verletzt.“ Annegret Falter, Vorsitzende von Whistleblower-Netzwerk, erklärt dazu: „Das ist ein Whistleblower-Fall, weil hier ein Mensch ganz offensichtlich nur im öffentlichen Interesse gehandelt hat. Womit des Pudels Kern erreicht ist: Was ist das genau, das ,öffentliche Interesse‘?“ Dieser unbestimmte Rechtsbegriff wird jetzt auch im deutschen Arbeitsrecht zunehmend wichtiger. Doch dieses Debattenfeld betreten wir ein anderes Mal.

Die ganze Geschichte:

rbb24: „Vivantes setzt Ex-Betriebsrat unter Druck“ mit Annegret Falter
Berliner Zeitung: „Annegret Falter: ,Die Rechtslage ist desaströs'“

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