Im Oktober 2019 hat die Europäische Union eine Richtlinie zum Schutz von Personen verabschiedet, die in ihrem Arbeitsumfeld Verstöße gegen geltendes EU-Recht melden – die EU-Whistleblowing-Richtlinie. Der deutsche Gesetzgeber muss innerhalb von zwei Jahren gesetzliche Regelungen schaffen, die Hinweisgeber vor Repressalien schützen. Hier finden Sie einen Überblick zum bisherigen Fortschritt der Umsetzung in nationales Recht. Außerdem informieren wir über die konkreten Veränderungen durch die Richtlinie.
Für weitergehende Informationen, Vorträge und Gutachten stehen unsere Expert*innen zur Verfügung. Sprechen Sie uns an.