Linksfraktion beantragt gesetzlichen Whistleblowerschutz

Mit der Linksfraktion hat sich jetzt auch die dritte Oppositionsfraktion des Bundestages für einen gesetzlichen Whistleblowerschutz ausgesprochen. Im Unterschied zu den Ankündigungen von SPD und Grünen eigene Gesetzesentwürfe vorzulegen – die noch ausstehen und über deren Inhalte bisher noch kaum Anhaltspunkte vorhanden sind – hat die Linksfraktion jetzt einen Antrag (BT-Drs. 17/6492 vom 06.07.2011) eingebracht, mit dem der Bundestag – mit klaren inhaltlichen Vorgaben – die Bundesregierung auffordern soll, ihrerseits bis Ende 2011 einen Gesetzesentwurf vorzulegen.
Begrüßenswert ist, dass sich die Linksfraktion mit den inhaltlichen Vorgaben ihres Antrages deutlich an internationalen „best practice“ Maßstäben (z.B. den Vorschlägen von Transparency International u.a.) orientiert. Auch soll sich das von den Linken angestrebte Gesetz nicht in bloßen arbeitsrechtlichen Regelungen (hier inklusive eines Wahlrechts zwischen internen und behördengerichtetem Whistleblowing und eines Insolvenzausfallschutzes) erschöpfen, sondern spricht neben einer Erstreckung auf den öffentlichen Sektor, inklusive der Streitkräfte, auch den Regelungsbedarf im Straf- und Medienrecht (dort insbesondere den Schutz von „Publizierenden“ wie „Leak-Plattformen und Bloggern“ ) an. Auch die organisatorischen Aspekte (Verpflichtung zur Einführung internen Hinweisgebersysteme) und vor allem die kulturelle Komponente der Förderung von Zivilcourage und Whistleblowing werden angesprochen. Schließlich sollen den Whistleblowern zukünftig auch explizite eigene Rechte, z.B. auf Anonymität, auf Beschwerde zu einer unabhängigen Ombudsstelle und auf „Information über den Fortgang, den Zeitraum und das Ergebnis ihrer Offenlegung“ zustehen.
Aus Sicht des Whistleblower-Netzwerk e.V. greift der Vorschlag der Linksfraktion sehr viele unserer Kernforderungen auf. Es bleibt zu hoffen, dass sich auch andere an diesem Maßstab orientieren werden. Anders als die Vorschläge der Bundesregierung aus dem Jahre 2008, würde ein solches Gesetz den Whistleblowern jedenfalls eine wesentlich größere Chance bieten, durch ihre Hinweise Missstände abzustellen, ohne dabei selbst zu Schaden zu kommen. Und was noch wichtiger ist: in Wirtschaft, Staat und Gesellschaft bestünde dann endlich eine größere Chance, dass Menschen den Mund aufmachen und Veränderung einfordern, statt Missständen aller Art nur ohnmächtig und schweigend zuzuschauen.

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