Pressemitteilung: Hinweisgeberschutzgesetz kann nach Zustimmung von Bundestag und Bundesrat in Kraft treten. Trotz aller Mängel bringt es Fortschritte gegenüber Status quo.
Das Hinweisgeberschutzgesetz tritt am 2. Juli 2023 in Kraft. Bei den Bußgeldvorschriften und für Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten gelten teilweise Übergangsregelungen bis Dezember.
Pressemitteilung zur zweiten Öffentlichen Anhörung des Bundestags-Rechtsausschusses zum Hinweisgeberschutz und zur Umsetzung der EU-Whistleblowing-Richtlinie