EU-Kommission beantwortet EP-Anfrage zu Whistleblowing

Wir hatten bereits darüber berichtet, dass die EU-Whistleblowerin Marta Andreasen, die mittlerweile Abgeordnete des Europäischen Parlaments ist, eine Anfrage zur Situation der Whistleblower innerhalb der EU-Kommission gestellt hatte. Die EU-Kommission hat diese Anfrage jetzt beantwortet.

Der Inhalt der – derzeit nur in Englisch verfügbaren – Antwort der Kommission ist wenig ermutigend:

  • auf die kritischen Aussagen einer EP-Studie wird nicht eingegangen,
  • eine Belohnung von Whistleblowern ist nicht vorgesehen,
  • ihre öffentliche Anerkennung ebenso wenig,
  • die Rechtsprechung des EuGH wonach EU Whistleblowern kein Recht auf Überprüfung der Untersuchung und ihres follow-ups zusteht, wird kritiklos hingenommen,
  • die Maßnahmen zum Schutz von Whistleblowern auch im Rahmen von Beurteilungsverfahren seien ausreichend, die Kenntnis diesbzgl. Gerichtsverfahren wird bestritten,

Abschließend führt der bisher zuständige Kommissar Kallas noch aus, dass ihm keine Fälle bekannt seien, in denen Whistleblower auf Grund des Whistleblowings frühpensioniert wurden, wobei er allerdings zuvor definiert was er darunter versteht, nämlich: Personen die nach dem 1.5.2004 Hinweise abgegeben haben, die sich im Rahmen interner Untersuchungen als zutreffend herausgestellt haben und deren Invalidität von der Kommission als durch das Whistleblowing bedingt anerkannt wurde.

Was mit jenen Fällen ist, in denen das Whistleblowing bereits vor dem 1.5.2004 stattfand oder mit jenen, in denen die Untersuchungen durch die Kommission nichts gefunden haben oder in denen die Kommission die Anerkennung des Zusammenhangs zwischen Krankheit und Invalidität verweigert hat oder noch verweigert, dazu schweigt die EU-Kommission.

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