Parlamentarische Anfrage zu Whistleblowing im Europaparlament

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-5219/09
von Marta Andreasen (EFD)
an die Kommission


Betrifft:
Notwendige Überarbeitung der für EU-Organe geltenden Regelung für die Meldung von Missständen

Seit dem 1. Mai 2004 regelt das neue Beamtenstatut unter anderem die Rechte von Hinweisgebern (Whistleblowern) in EU-Organen. Im Frühjahr 2006 beriet das Europäische Parlament kurz über die Studie eines deutschen Sachverständigen, der zu dem Schluss gekommen war, dass die Regeln für Hinweisgeber – Artikel 22a und 22b – überprüft werden müssten, obwohl sie relativ neu seien: „Die bestehenden Regeln für die Meldung von Missständen in den EU-Organen müssen in ihrem Kontext vollständig überarbeitet werden. Die Bediensteten der Organe sollten aufgefordert werden, sich an einer Debatte darüber zu beteiligen, wie dies entsprechend den vorstehenden Ausführungen und eingebunden in ein umfassendes System von Governance und ethischen Maßstäben in der EU geschehen soll.“

Herr Kallas hat sich in der Vergangenheit gegen eine solche Überarbeitung ausgesprochen und behauptet, die Bediensteten brauchten lediglich einige Zeit, um sich an die neuen Regeln zu gewöhnen.

Ist die Kommission der Meinung, dass die Laufbahn von Beamten, die aus Gewissensgründen vor der Entscheidung stehen, einen Missstand zu melden, ausreichend geschützt ist, wenn sie Fehlverhalten ihrer Vorgesetzten melden, da

– bis jetzt kein einziger Hinweisgeber irgendwelche Laufbahnvorteile erlangt oder zumindest eine offizielle Anerkennung für die Meldung eines Missstands erhalten hat;

– der Europäische Gerichtshof in der Rechtssache C-237/06P entschieden hat, dass Hinweisgeber keinen Rechtsanspruch haben, die Ordnungsmäßigkeit der Durchführung einer internen Untersuchung vor Gericht anzufechten;

– die Kommission in mehreren gerichtlichen Schriftsätzen bestritten hat, dass ein Beamter der mittleren und/oder höheren Leitungsebene befangen sei, wenn er über „Beurteilung, Aufsteigen in den Dienstaltersstufen und Beförderung“ (Kapitel 3 des Statuts) eines untergebenen Beamten entscheiden müsste, der ein Fehlverhalten eben dieses Vorgesetzten gemeldet hat;

– mehrere Hinweisgeber inzwischen stressbedingt erwerbsunfähig sind und an Depressionen leiden und die Ärzte der Europäischen Kommission einräumen mussten, dass dies arbeitsbedingt war, was dazu führte, dass jetzt den Steuerzahler belastende Erwerbsunfähigkeitsrenten gezahlt werden?

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