TI und BDK fordern Hinweisgeberschutz

Anlässlich der Vorstellung des internationalen Korruptionswahrnehmungsindex (CPI), in dem Deutschland erneut auf Platz 14 landete, haben das deutsche Chapter von Transparency International (TI) und der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) verstärkte Anstrengungen Deutschlands zur Korruptionsbekämpfung und vor allem einen gesetzlichen Whistleblower-/Hinweisgeberschutz gefordert.

Sylvia Schenk, Vorsitzende von Transparency Deutschland: „Wir begrüßen die Bedeutung, die der Transparenz inzwischen beigemessen wird, nachdem die Wirtschaftskrise ja auch auf einen Mangel an Transparenz zurückzuführen ist. Allerdings genügen Worte, insbesondere an andere Länder gerichtet, schon lange nicht mehr – es müssen Taten folgen. Deutschland trägt als führende Exportnation und politisches Schwergewicht eine besondere Verantwortung weltweit. Wir haben Handlungsbedarf im Strafrecht, beim Thema Anti-Korruptionsregister und dem Schutz von Hinweisgebern.“

Dem BDK stößt insbesondere auf, dass die Ermittlungsbehörden noch zu wenig von Korruptionsstraftaten erfahren. Dolata erklärt: „Das Dunkelfeld lässt sich mit 95 Prozent beziffern. Dies hat vor allem damit zu tun, dass der potentielle Hinweisgeber in Deutschland nicht geschützt ist und durchaus selbst mit Strafverfolgung zu rechnen hat, falls er sich offenbart. Der Schutz von sogenannten Whistleblowern ist in vielen Ländern der Welt bereits Gesetz – in der BRD immer noch Fehlanzeige.“

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