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Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes am 2. Juli 2023
Das Hinweisgeberschutzgesetz tritt am 2. Juli 2023 in Kraft. Bei den Bußgeldvorschriften und für Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten gelten teilweise Übergangsregelungen bis Dezember.
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