Sachsen suspendiert Whistleblower

Bereits am 18.6.2007 hatte Frontal21 unter der Überschrift „Allein gegen den sächsischen Sumpf – Ein Fahnder packt aus“ über den Sachsensumpf berichtet. Dem Fahnder und Whistleblower Kriminalhauptkommissar Georg Wehling scheint dieser Bericht jetzt zum Verhängnis zu werden. Jedenfalls berichtet Frontal21 in der Rubrik „nachgehakt“ jetzt darüber, dass der sächsische Innenminister Buttolo Wehling jetzt vom Dienst suspendiert hat. Weiter heißt es bei Frontal21: „Der Innenminister wirft Wehling unter anderem vor, sich in Frontal21 ohne Genehmigung über Dienstvorgänge geäußert und eine Lichtbildmappe mit Verdächtigen in der Sendung gezeigt zu haben. Das ist falsch. Frontal21 präsentierte die Fotos, nicht Wehling. Außerdem hatte der Polizeipräsident Wehling schriftlich Aussagegenehmigung erteilt.“ Damit schein Wehling eines der ersten Opfer der „Aufklärung“ durch die sächsischen Behörden zu werden und es zeigt sich wieder einmal wie gefährlich öffentliches Whistleblowing im Rechtsstaat Deutschland des Jahres 2007 für den Whistleblower werden kann. Es bleibt zu hoffen, dass sich Frontal21 auch weiterhin seiner Verantwortung stellt und den Fall im öffentlichen Bewußtsein hält, denn es ist wohl nur öffentlicher Druck der Wehling helfen kann nicht in den Mühlen von Verwaltung und Verwaltungsjustiz zermahlen zu werden.

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