Buchbesprechung: Altenpflegerin schlägt Alarm

Brigitte Heinisch und ihr Anwalt Benedikt Hopmann haben ein Buch veröffentlicht „Über das Recht, Missstände anzuzeigen“ und den langen Weg der Whistleblower-Preisträgerin 2007 bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Während Heinisch in ihrem ersten Buch „Satt und Sauber“ vor allem ihre konkreten Erlebnisse im Pflegeheim von Vivantes schilderte, geht es diesmal darum, wie ihr Fall juristisch beurteilt wurde. Geschildert wird der Weg vom Erfolg beim Berliner Arbeitsgericht, über die Niederlage beim Landesarbeitsgericht und das Wegsehen von Bundesarbeitsgericht und Bundesverfassungsgericht bis hin zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, vor dem die Verfasser einen Sieg, nicht nur im konkreten Fall sondern für alle Whistleblowerinnen und Whistleblower in Europa erringen konnten.
Das Buch erschöpft sich aber nicht in der bloßen Wiedergabe der Gerichtsurteile sondern wirft auch immer wieder den Blick hinter die Kulissen, auf die politische Ebene, auf die Grundsatzfragen, nach menschenwürdiger Pflege als Gemeinwohlaufgabe, ihren Kosten und auch nach den Profiteuren des gegenwärtigen Systems ebenso wie auf die Bedeutung der Meinungsfreiheit und des Whistleblowings für die Demokratie. Hingewiesen wird dabei auch auf die Bedeutung von Solidarität und die Unterstützung ohne die auch Brigitte Heinisch ihren langen Kampf nicht durchgestanden hätte. Hier gilt: „Keine Meinungsäußerungsfreiheit ohne Solidarität – Wer über Menschen spricht, die Missstände bekannt machen, muss auch über die Bedeutung der Solidarität mit diesen Menschen sprechen – über die tätige Solidarität und die fehlende Solidarität.“
Wer Solidarität mit Brigitte Heinisch zeigen will hat hierzu demnächst in Berlin wieder eine Gelegenheit; denn ihr Kampf geht weiter. Trotz des Urteils aus Straßburg, welches ihre fristlose Kündigung durch Vivantes als Menschenrechtsverletzung brandmarkte, hat jene nach deutschem Recht bis heute Bestand. Heinisch musste erneut vor das Arbeitsgericht Berlin und dort eine Restitutionsklage erheben, über die am 24.5.2012 um 11:30 Uhr im Raum 340, Magdeburger Platz 1, 10785 Berlin, mündlich und öffentlich verhandelt wird.
Heinisch, Brigitte; Hopmann, Benedikt: Altenpflegerin schlägt Alarm — Über das Recht, Missstände anzuzeigen; ISBN: 978-3-89965-515-5; 2012.

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