Damoklesschwert der Auslieferung am seidenen Faden

Der Londonder High Court hat entschieden:
Er wird in einer weiteren Anhörung am 20. Mai über die Auslieferung von Assange befinden, sofern die US-Regierung innerhalb von drei Wochen zufriedenstellende Zusicherungen gibt,
– dass Julian Assange sich auf den ersten Zusatz der US-Verfassung (Meinungsfreiheit) berufen kann;
– dass er im Gerichtsprozess nicht aufgrund seiner Staatsangehörigkeit benachteiligt wird;
– dass nicht die Todesstrafe verhängt wird.

Wenn diese Garantien nicht gegeben werden, darf Assange Berufung einlegen. Das Tauziehen um seine Auslieferung geht also weiter.

Julian Assange steht als Journalist und Herausgeber für Wikileaks. Wikileaks hat ermöglicht, große Datenmengen anonym ins Internet zu stellen und dort für die Nutzerinnen und Nutzer auffindbar zu machen. Das hat die kollektive Auswertung durch globale Medienkooperationen wie etwa die Offenlegung von illegalen Finanzflüssen, Kontoverbindungen und Megadaten erst ermöglicht.

Wikileaks hat Kriegsverbrechen in Afghanistan und Irak öffentlich gemacht, darunter Video-Material über die Tötung von irakischen Zivilisten und zwei Journalisten. Die Wahrheit ging unter dem Namen „Collateral Murder“ um die Welt.

Das machte Julian Assange für Viele zum mutigen Vorbild. Damals wurde der US-Regierung wohl die Nachahmungs-Gefahr solcher Veröffentlichungen bewusst und führte zu der extrem repressiven Verfolgung von Whistleblowern in den USA. Viele von ihnen wurden nach dem veralteten Spionagegesetz von 1917 angeklagt. Das dient der Vergeltung, Abschreckung und Einschüchterung. Im Falle einer Auslieferung droht eine solche Anklage Julian Assange. Damit geraten auch in- und ausländische Journalisten und Journalistinnen und die Pressefreiheit ins Visier des amerikanischen Staates und seiner Geheimschutzinteressen.

Durch Julian Assange und Wikileaks hat sich die Einstellung Vieler zum vermeintlichen Recht auf Geheimhaltung von Staat und Privatwirtschaft ein Stückweit geändert“, sagt die Vorsitzende von Whistleblower-Netzwerk, Annegret Falter. „Der Geheimhaltungsanspruch ist in Verdacht geraten, häufig nur der Vertuschung von Peinlichkeiten und Versagen oder gar Rechtsbrüchen wie illegalen Staatsgeheimnissen zu dienen.

Die Entscheidung des Gerichts ist ein halbherziger Versuch, das Recht gegen staatliche Übergriffe zu verteidigen.Wann endlich wird die politische Entscheidung gefällt, Assange nicht länger zu verfolgen?

Kontakt:

WBN – Whistleblower-Netzwerk e.V.
Annegret Falter, Vorsitz
falter@whistleblower-net.de
Tel.: +49 170 2965660

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