Whistleblower brauchen Ombudsleute und Anwälte

So könnte das Fazit eines Artikels lauten der sich aktuell auf der Webseite von Transparency International in der Schweiz findet. Angesichts der in der Schweiz – in Deutschland aber meist noch nicht – vorhandenen öffentlichen Ombudsleute wird die Frage aufgeworfen, warum in aktuell bekannt gewordenen schweizer Fällen die Whistleblower – trotzt vorhandener und kostenloser Ombudsleute – über Anwälte vorgegangen sind.

Dabei zeigt sich, dass einerseits in einigen Fällen zunächst durchaus der Weg Ombudsmann – scheinbar erfolglos – beschritten wurde. Außerdem wird ein Whistleblower zitiert:  «Mit der Erkenntnis, wie ignorant Vorgesetzte und politische Verantwortliche auf Informationen über Missstände reagieren, sinkt auch das Interesse an einer Vermittlungslösung. Irgendwann geht es dann einfach darum, die Sache endlich zum Platzen zu bringen.»

Ein Anwalt der schon einige Whistleblower vertreten hat führt darüber hinaus an, dass diese auch parteiliche Vertreter ihrer Interessen benötigen, die notfalls auch mal mit dem Gang an die Öffentlichkeit drohen können, während Ombudsleute vor allem zur Neutralität verpflichtet wären. Andererseits sind in der Schweiz wie auch in Deutschland Anwälte teuer und die Chancen von Whistleblowern diese Kosten vollständig erstattet zu bekommen, sind in beiden Ländern letztlich gering.

Whistleblower-Netzwerk e.V. fordert schon länger neben der Einrichtung von Ombudsleuten auch eine parteiische Beratung und Unterstützung von Whistleblowern ebenso sicherzustellen, wie die vollständige Erstattung sämtlicher Kosten dafür und  für die Rechtsverfolgung.

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