Plant die Bundesregierung besseren Informatenschutz?

Laut einer Meldung in ngo-online bereitet die Bundesregierung,

die Verankerung eines umfassenden Anzeigerechts im Bürgerlichen Gesetzbuch vor. In einem Vermerk des Bundesarbeitsministeriums heiße es, ein besserer Informantenschutz sei notwendig: „Das gilt nicht nur für die Lebensmittelwirtschaft, sondern für alle Branchen.“ Klar geworden sei dies auch „anlässlich der Mitarbeiterüberwachungen bei den Unternehmen Lidl und Schlecker“.

Richtig, ein besserer Informanten- bzw. Whistleblowerschutz in Deutschland ist in der Tat längst überfällig und wird ja auch von OECD und Europarat eingefordert!

Bezeichnend ist aber, dass die Meldung sich eigentlich gar nicht auf die Pläne als solche bezieht und hierzu auch keinerlei weitere Informationen enthält, sondern, dass all dies scheinbar nur öffentlich wurde, weil der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) Dieter Hundt schon jetzt dagegen trommelt. Demnach hat er sich nämlich schriftlich an Kanzleramtsminister Thomas de Maizière (CDU), Bundeswirtschaftsminister Michael Glos, Landwirtschaftsminister Horst Seehofer (beide CSU) und Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) gewandt und den Popanz der drohenden Überregulierung des Arbeitsrechts gegen Whistleblowerschutzregelungen ins Feld geführt. Bei ad-hoc-news.de heißt es weiter:

Hundt kritisierte, es bestehe «kein überzeugender Zusammenhang zu den mit dem Skandal um verdorbenes Fleisch aufgeworfenen Rechtsfragen des Lebensmittelrechts». Bereits jetzt könnten sich Arbeitnehmer an öffentliche Stellen wenden, «wenn sie sich zuvor um eine innerbetriebliche Klärung bemüht haben». Eine gesetzliche Neuregelung halte er für «überflüssig», so Hundt: «Sie ist geeignet, Denunziantentum im Betrieb zu fördern.»

Hundt hat zwar Recht damit, dass sich Arbeitnehmer an öffentliche Stellen wenden können «wenn sie sich zuvor um eine innerbetriebliche Klärung bemüht haben»; die Erfahrungen und Beispiele vieler Whistleblower wie z.B. Brigitte Heinisch zeigen aber auch, was dann mit ihnen geschieht: sie werden gemobbt, abgemahnt und gekündigt und von der Rechtsprechung zumeist im Stich gelassen!

Whistleblowerschutz könnte bereits durch wenige klare gesetzliche Regelungen geschaffen werden und wird keinen nennenswerten bürokratischen Aufwand oder Kosten für die Arbeitgeber mit sich bringen. Statt sich solchen Regelungen zu widersetzen, sollten Arbeitgeber, die es mit Ethik und Moral oder auch mit Coporate Social Responsibility ernst meinen, lieber die Vorteile von Whistleblowing bei der Umsetzung von Ethikrichtlinien und bei der Risikofrüherkennung nutzen und sich ebenfalls für gesetzliche Bestimmungen zum Whistleblowerschutz einsetzen.

Unser Newsletter

Wollen Sie über Neuigkeiten auf dem Laufenden gehalten werden?

Unterstützen Sie uns!