Rechtsanwälte als Ombuds-/Vertrauensleute bei Korruptionsverdacht

Eine positive Entwicklung ist die Einsetzung von Rechtsanwälten als Ombudsmänner bzw. Vertrauensleute im Kampf gegen Korruption. Diese können Whistleblower unabhängig beraten, Anzeigen vorbereiten und auf Grund ihrer Verschwiegenheitspflicht Anonymität sichern, den Whistleblowern entstehen hierbei auch keine Kosten.

Beispiele:
Rheinland Pfalz: Rechtsanwalt Franz Salditt aus Koblenz ist zuständig für Hinweise auf Korruption in der Landesverwaltung. In einem Artikel der Main-Spitze heißt es hierzu: „Bei ihm können sich beispielsweise Beamte melden, die Hinweise auf korruptes Verhalten haben, aber den Gang zu einem Korruptionsbeauftragten in der Landesverwaltung scheuen. „Denn dann gehen sie ja aus der Deckung“, weiß der Anwalt. „Der Vertrauensanwalt ist jemand, der dem Mitarbeiter diese Sorge nehmen kann.“ Salditt garantiert Anonymität und Vertraulichkeit. Da er einen Vertrag mit dem Land auf Honorarbasis hat, unterliegen diese Fälle dem Anwaltsgeheimnis. Das heißt, Staatsanwaltschaft und Polizei können den Namen nicht aufspüren, Salditt die Ermittler aber einbeziehen, wenn dies geboten ist. Jedem Anfangsverdacht werde nachgegangen, betont der Koblenzer. „

Berlin-Spandau: Rechtsanwalt Dr. Jürgen F. Kemper ist der Ombudsmann gegen Korruption für das Bezirksamt. Er ist teil eines 3-Säulen-Konzepts zur Korruptionsbekämpfung für welches Spandau bereits mit einem Preis beim 7. Internationalen Speyerer Qualitätswettbewerb ausgezeichnet wurde.

bei Unternehmen: gibt es ähnliche Konzepte z.B. bei Volkswagen und der Bahn.
Wer kennt weiter Beispiele?

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