EU-Parlament marschiert beim Lieferkettengesetz voran

Wie kommt es eigentlich, dass die Vertreter Deutschlands im Europäischen Parlament sich immer mal wieder stärker dem Schutz von Grundrechten und Arbeitnehmerrechten zugeneigt zeigen als es der Deutsche Bundestag tut? Am 10. März hat das EU-Parlament mit großer Mehrheit die Kommission dazu aufgefordert, ein Lieferkettengesetz (bzw. eine Lieferkettenrichtlinie) zu erlassen. Mit großer Mehrheit bedeutet mit den Ja-Stimmen nicht nur der deutschen Grünen und Linken, sondern auch der Abgeordneten von SPD, CDU und FDP.

Das, was das Parlament mit dem Bericht zu den Empfehlungen an die Kommission zur Sorgfaltspflicht und Rechenschaftspflicht von Unternehmen (2020/2129) verabschiedet hat, ist ein legislativer Entwurf, der deutlich weitergeht als das, was zurzeit in Deutschland als Lieferkettengesetz diskutiert wird. Zum Beispiel: Die Grenze für Unternehmen, die in die Pflicht genommen werden sollen, wird viel weiter unten gezogen (u.a. 250 statt 1000 Mitarbeitende); es gibt eine Pflicht zur proaktiven Risikoanalyse und Bestimmungen zur zivilrechtlichen Haftung; und insgesamt wird stärker die gesamte Lieferkette statt nur die primären Zulieferer in den Blick genommen.

Auch bei der Ausgestaltung der Beschwerdemechanismen marschiert das EU-Parlament voran. Wo der deutsche Gesetzesentwurf den Unternehmen viel zu viel Spielraum lässt, wie sie entlang ihrer Lieferkette Wege schaffen sollen, damit Arbeitnehmende auf Missstände hinweisen können, wird der Vorschlag aus Brüssel konkreter. So schreibt er u.a. Beschwerdeverfahren vor, die „rechtmäßig, barrierefrei, vorhersagbar, sicher, gerecht, transparent, rechtskompatibel und anpassungsfähig“ sein sollen, und nach Möglichkeit anonyme Hinweise zulassen. Es ginge sicher auch noch besser. Die Vorgaben liegen unter den Best-Practice-Erfahrungen international agierender Unternehmen und dem innereuropäischen, rechtlichen Rahmen: Warum zum Beispiel nicht einfach die Standards der EU-Whistleblowing-Richtlinie für die Lieferkette vorschreiben?

Aber alles in allem bleibt die eingangs gestellte Frage: Warum zeigt sich Brüssel-Straßburg hier so viel sensibler für den Schutz von Arbeitnehmer- und Menschenrechten als Berlin? Bei der Erstellung der EU-Whistleblowing-Richtlinie vor einigen Jahren war es ähnlich: Nachdem in Deutschland die nationalen Vorstöße für ein Whistleblowing-Gesetz allesamt gescheitert waren (u.a. 2008, 2012, 2014), wurde in Brüssel eine europäische Lösung erarbeitet, bei der unvorstellbar ist, dass sie – mit den aktuellen Mehrheitsverhältnissen – so im Deutschen Bundestag zustande gekommen wäre. (Wobei man sehen muss, dass im Vergleich zum sehr progressiven Parlamentsentwurf das Endprodukt ein Kompromiss zäher Trilog-Verhandlungen ist.) Ist es der Einfluss der Parlamentarier anderer Länder beziehungsweise die Fraktionsdisziplin, die deutsche Parlamentarier in Brüssel anders agieren lässt? Ist es das Fehlen von Regierungsverantwortung? Die Nähe einer supranationalen Organisation zu universellen Rechten?

Ein entscheidender Faktor für das Zustandekommen der EU-Whistleblowing-Richtlinie war die Zusammenarbeit einer beeindruckende Allianz aus NGOs, Gewerkschaften und engagierten Parlamentariern. Auf deutscher Seite war sicher das Engagement der Zivilgesellschaft ein Teil des Erfolgs. Sie hat unermüdlich Aufmerksamkeit für dieses im vermeintlich weit entfernten Brüssel verhandelte Thema geschaffen. Um ähnliche Erfolge bei einer Lieferketten-Richtlinie zu erreichen, brauchen wir daher von Anfang an das Interesse der deutschen Öffentlichkeit. Es wäre nicht das erste Mal, dass in Brüssel die Weichen gestellt werden, über die man zuvor viele Jahre auf nationaler Ebene ergebnislos gestritten hat. Es wird immer wichtiger, dass deutsche Stakeholder sich auch darum bemühen, Mehrheiten auf europäischer Ebene zu finden.

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