Presseerklärung

Weitere Stärkung der Rechte von Whistleblowern in Europa angestrebt

Am 20.11.2018 hat im Rechtsausschuss (JURI) des EU-Parlaments eine erste entscheidende Abstimmung über den Richtlinien-Entwurf zum Whistleblower-Schutz stattgefunden. Die vereinbarten Kompromissformulierungen finden Sie ab S. 95 des folgenden Dokuments: PDF-Link.

Hier die wichtigsten Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf der Kommission:

  • Artikel 13 wurde dahingehend verändert, dass interne und externe Meldungen auf eine Ebene gestellt sind. Damit haben Whistleblower die Beurteilungsfreiheit, ob sie sich an eine Stelle innerhalb ihrer Organisation oder an eine externe Behörde wenden.

     

    „Das war ein überfälliger Schritt in Richtung Rechtssicherheit für Whistleblower“, sagt Annegret Falter, Vorsitzende von Whistleblower-Netzwerk. „Es bleibt zu hoffen, dass die Bundesregierung bei den nun folgenden Verhandlungen im Rat nicht auf der überkommenen deutschen Rechtsmeinung beharrt, dass Whistleblower sich im Regelfall zuerst an ihre Vorgesetzten zu wenden haben. Damit würde sie die Position der Whistleblower wieder erheblich schwächen und die auf europäischer Ebene bisher erzielten Kompromisse konterkarieren.“

  • Hürden für öffentliches Whistleblowing wurden deutlich gesenkt.
  • Ein Recht auf anonymes Whistleblowing wird ausdrücklich erwähnt.
  • Auch für Journalisten wurde ein Mehr an Sicherheit geschaffen. Das wäre (bei Übernahme in deutsches Recht) wichtig gerade auch in Anbetracht der neueren deutschen Sicherheitsgesetze, z.B. des Datenhehlerei-Paragraphen §202d StGB. Generell werden Unterstützer (natürliche Personen) von Whistleblowern in den Schutzbereich des Gesetzes einbezogen.
  • Der auf Teile des Unionsrechts beschränkte Anwendungsbereich des Gesetzes wurde u.a. um Arbeitnehmerrechte erweitert.

Nun wird es darauf ankommen, dass der vorliegende Entwurf in den kommenden Verhandlungen auf EU-Ebene und insbesondere bei der dann folgenden Übernahme in deutsches Recht nicht wieder verwässert wird.

Für Rückfragen: Annegret Falter,  falter@whistleblower-net.de0170 2965660

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