Finanzmarktaufsicht – Komplizin betrügerischer Banken ?

Das Magazin „Rolling Stone“ berichtete am 17. August 2011 über den Whistleblower Darcy Flynn, der aufgezeigt hatte, wie die US-Finanzmarktaufsichtsbehörde SEC seit 1993 rund 18.000 Untersuchungsakten zerstört hatte, darunter solche über den Wall Street Milliardenbetrüger Bernhard Madoff , der am 29. Juni 2009 zu 150 Jahren Haft verurteilt wurde.
Weiters wurden Untersuchungsakten betreffend Betrug und Insider Handel u.a. bei der in Konkurs gegangenen Lehmann Brothers Inc., Goldmann Sachs und der Deutschen Bank vernichtet. SEC hätte laut Gesetz die Akten 25 Jahre lang aufheben müssen.
Der Jurist Flynn, der seit 13 Jahren für die SEC arbeitet und für die Aufbewahrung der Akten mitzuständig war, soll dem US Kongress geschildert haben, wie unterwürfig sich die US Bundespolizei gegenüber den Wirtschaftskriminellen, die sie hätte bekämpfen sollen, verhalten hatte.
So wurde anscheinend eine Untersuchung gegen eine einflussreiche Bank von einem SEC Direktor unterbunden, der dann von ebendieser Bank einen lukrativen Job erhielt.
In einem anderen Fall beauftragte offenbar die SEC eine Rechtsanwaltskanzlei mit Untersuchungen gegen ein Unternehmen, das die selbe Kanzlei beschäftigte. Wie zu erwarten, kam die Kanzlei zur Schlussfolgerung, dass weitere Untersuchungen gegen das Unternehmen überflüssig seien.
Der Prozess wurde in der Weise endgültig beendet, dass die SEC die Untersuchungen fallen liess und die entsprechenden Akten vernichtete.
Am 25. Mai 2011 hatte die SEC, Regeln zum Schutz von Whistleblowern und deren Belohnung erlassen. Am Tag ihres Inkrafttretens, am 12. August 2011, wurde bei der SEC auch ein Whistleblower Büro eingerichtet, welches von Sean McKessy geleitet wird. Dessen Bestellung wurde von führenden Whistleblower Anwälten in den U.S.A. wegen dessen Nähe zur Wirtschaft mit Skepsis begegnet.
Kernstück der Whistleblowerregeln ist die Schaffung eines Anreizsystems für Whistleblower, die eine Prämie in Höhe von 10 bis 30% der von der SEC dank ihnen eingetriebenen Summe erhalten sollen, soferne diese US-$ 1 Million übersteigt. Dabei wird von den Whistleblowern nicht verlangt, ihren Verdacht zunächst Firmenintern abzuklären.
Laut McKessy sei es nützlich, Whistleblowern den direkten Zugang zur SEC zu ermöglichen, denn dies werde eine Verbesserung der Effizienz der firmeninternen Compliance Abteilungen, die ansonsten auf der Stelle treten würden, mit sich bringen.
Whistleblowing Austria / Walter Gehr

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