Petition zur Verjährungsaussetzung bei Amtsdelikten soll weitergeführt werden
Dank zahlreicher positiven Reaktionen auf unseren Aufruf, zur Unterstützung der Petition unseres Vorsitzenden Guido Strack, mit der dieser vom Bundestag die Aussetzung der Strafverfolgungsverjährung bei Amtsdelikten, bis zum Ausscheiden aus dem betroffenen oder einem vorgesetzten Amt fordert, konnte jetzt eine fundierte Stellungnahme, mit Einwendungen gegen die vom Ausschussdienst des Petitionsausschusses ursprünglich geplante Einstellung des Petitionsverfahrens, abgegeben werden.
Am 27. März 2010 um 14:34 Uhr
Ein weiteres Besipiel für die Notwendigkeit – auch die von unabhängigen Staatsanwaltschaften – aus Regemsburg: http://www.regensburg-digital.de/tennessee-eisenberg-verfahren-bleibt-eingestellt/26032010/
Am 10. April 2010 um 11:23 Uhr
Aufgrund eigener Erfahrungen hinsichtlich der Vertuschung von Straftaten im Amt treten wir für “den Aufschub der Verjährung von Amtsdelikten” ein und unterstützen die hier angeführte Petition. Das haben wir auch in einem Offenen Brief an den stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Herrn Dr. Krings, deutlich gemacht.
Wir sind zudem nicht, wie der CDU-Politiker, der Meinung, dass man Straftaten wie Parteiverrat und Rechtsbeugung mittels Klage überhaupt rechtsstaatlich aufarbeiten kann. Es ist Aufgabe der Staatsanwaltschaft, hier tätig zu werden.
(weitere Details unter http://www.hansdietrich.de/index.php?id=news, Eintrag vom 30.03.2010)
Am 26. Mai 2010 um 16:43 Uhr
Ich schliese mich Ihre Meinung an.
Es kann nicht sein, dass man ein Pateibuch hat und edswegen kleicher ist.
Alle Menschen sind vor dem Gesetz klrich , doch einige sind ein bischen gleicher….
Dies muss geandert werden.
Schoene Gruesse
Am 30. August 2010 um 09:05 Uhr
und wenn die Betreuungsbehörde dies so sieht, sehen wir alle natürlich 5 Finger …
Vielleicht gibt es ja noch rechtliche Möglichkeiten dies überprüfen zu lassen oder eine Anfrage bei der Menschenrechtsbeauftragten der Landesärztekammer Bayern (http://www.blaek.de/werwaswo/menschenrechtsbeauftragte/index.cfm?id_ebene1=1&CFID=15560592&CFTOKEN=26865504) hilft – analog zum Fall der hessischen Steuerfahnder – weiter.
Am 1. November 2010 um 10:34 Uhr
Als Betroffene der Straftaten „Parteiverrat“ und „Rechtsbeugung“ wurde uns vor kurzem wieder einmal vorgehalten, bei der Klärung dieser Amtsdelikte den falschen Weg gegangen zu sein. Es sind entweder Politiker oder Anwälte, die so argumentieren und der Überzeugung sind, statt Anzeige wäre die Klage angemessen. Wir hatten dagegen nach eingehender Beratung, wie von der Kriminalpolizei empfohlen, Anzeige erstattet.
Unserer Auffassung nach hat diese Republik, die immer wieder betont, ein Rechtsstaat zu sein, die Verpflichtung gegenüber den BürgerInnen, diese Straftaten konsequent zu ahnden. Wir sehen hier auch die Parlamentarier des Petitionsausschusses in der Pflicht, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und nicht zur Vertuschung beizutragen, wie in unserem Fall geschehen. (nähere Informationen siehe http://www.hansdietrich.de unter „aktuelles“, Eintrag vom 01.11.2010 und weitere)
Deshalb halten wir weiterhin die Anzeige bei derartigen Straftaten – wie bei anderen (z.B. Diebstahl) auch – für das adäquate Mittel.
Oder sehen wir die Aufgaben eines Rechtsstaates vielleicht falsch?
Die hier zum Thema stehende Petition, die wir begrüßen, empfinden wir jedenfalls als Auftrag an diesen Staat, entschiedener solchen Straftaten zu begegnen.