US-Business Ethik Studie 2007

Das US-Ehtics Resource Center hat soeben den „National Business Ethics Survey 2007“ vorgestellt. Darin finden sich neben Empfehlungen für eine umfassende Implementierung ehtischer Prinzipien und Risikoanalysen für Firmen des privaten Sektors auch zahlreiche interessante Fakten und Vorschläge im Bezug auf Whistleblowing.

So sind laut dieser Studie 55% aller Mitarbeiter in den zurückliegenden 12 Monaten mindestens ein Mal in ihrem beruflichen Umfeld auf Verhalten aufmerksam geworden, welches den Ethikkode bzw. Standard ihres Unternehmens oder gesetzliche Bestimmungen verletzt hat. In immerhin 42% aller Fälle haben sie diese Information jedoch nicht weitergegeben. In einem Drittel der Fälle haben die Mitarbeiter vielmehr versucht den Missstand abzustellen. Wenn die Information weitergegeben wurde geschah dies zumeist an persönlich bekannte Vorgesetze und nur in 3% aller Fälle über Hotlines.

Obwohl laut Studie 80% aller Mitarbeiter darauf vertrauen, dass Whistleblowing in ihrem Unternehmen nicht zu nachteiligen Sanktionen führt, gaben gleichzeitig 36% derjenigen, die einen Missstand nicht gemeldet haben an, dies aus Furcht vor Repressalien unterlassen zu haben. Von jenen die Missstände meldeten, gaben hingegen nur 12% an auch wirklich Repressalien erlitten zu haben.

Die Studie untersuchte auch, welche Art von Missständen am häufigsten gemeldet wurde (Bevorzugung der eigenen gegenüber den Unternehmensinteressen) und bei welcher Missstandsart die geringste Meldungswahrscheinlichkeit besteht (Unregelmäßigkeiten bei Einstellungen).

Die abschließenden Empfehlungen für Unternehmensmanager raten dazu, auch jenseits von Compliance eine umfassende ehtische Kultur zu etablieren, alle Vorgesetzten auch im mittleren und unteren Management einzubinden und die Rolle der Ehtikbeauftragten zu stärken.

Die mit Blick auf Whistleblowing besonders relevanten, und auch für deutsche Unternehmen beherzigenswerten, Schlussempfehlungen lauten:

– vertrauen sie nicht allein ihren Hotlinestatistiken, Hotlines und interne Kontrollmechanismen müssen ergänzt werden, durch das Gepräch mit der Belegschaft, um herauszufinden wo diese ethischen Rat braucht und wie sie Missstände wirklich meldet;

– da Whistleblowing unterbleibt weil Mitarbeiter einerseits Repressalien fürchten und andererseits davon ausgehen, dass sich ohnehin nichts ändert, ist es wichtig, dass Whistleblower vertraulich über das Follow-up ihres Whistleblowings informiert werden und dass bisher meist geheim gehaltene statistische Daten über Whistleblowingvorgänge bekannt gemacht werden;

– da Whistleblowing Mut und die Inkaufnahme von Risiken mit sich bringt, sollte das Unternehmen auch in der Praxis unter Beweis stellen, dass es ethisches Handeln und Whistleblowing auch tatsächlich fördert und z.B. bei Beurteilungen auch positiv berücksichtigt, kurz dass Whistleblowing sich auch für den Whistleblower lohnt.

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