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Liebe Freundinnen und Freunde von Whistleblower-Netzwerk,
sehr geehrte Damen und Herren,

das politische Berlin bereitet sich auf das Ende der Legislaturperiode vor. Immer häufiger hört man in Diskussionsrunden „Das müssen wir nach der Wahl angehen“, denn was in den kommenden Wochen nicht als Gesetzesentwurf eingebracht wird, das schafft nicht mehr den Weg durch Bundesrat und Bundestag.

Dieses Schicksal könnte auch das Gesetz zur Umsetzung der EU-Whistleblowing-Richtlinie ereilen. Dann ist plötzlich entscheidend, wie sich die Parteien mit Blick auf die kommende Wahl hierzu positionieren. Wenn Sie wissen wollen, welche Haltung die Bundestagsfraktionen in möglichen Koalitionsverhandlungen einnehmen werden, dann können Sie die zuständigen Parlamentarier*innen Dr. Nina Scheer (SPD), Dr. Manuela Rottmann (Bündnis 90/Die Grünen) und Prof. Dr. Heribert Hirte (CDU) bei unserer Veranstaltung am Donnerstag, den 8. April direkt fragen.

Egal unter welcher Regierung die Whistleblowing-Richtlinie am Ende umgesetzt werden wird, WBN macht sich für ein Gesetz stark, das Whistleblowern den bestmöglichen Schutz bietet. Dazu gehört auch, dass wir uns gegen die im Gesetzesentwurf vorgesehene pauschale Ausnahme vom Whistleblowerschutz bei Verschlusssachen stemmen. Es kann nicht sein, dass Behörden – im Gegensatz zu Unternehmen – die Möglichkeit bekommen, Informationen durch die Einstufung als Verschlusssache pauschal gegen Whistleblowing zu immunisieren.

Denn in Behörden gilt dasselbe wie in allen Organisationseinheiten: Für guten Ruf und langfristigen Erfolg ist es schädlich, Dinge unter den Teppich zu kehren, wie der derzeitige Skandal um Maskendeals von Parlamentarier*innen von CDU/CSU zeigt. Vielleicht sollten sich die Parteien für die Etablierung einer Transparenzkultur und die Einführung eines Whistleblowing-Management-Systems an unsere Organisationsberatung WBS whistleblowing solutions wenden?

In jedem Fall gilt: Don’t shoot the messenger. Ein Ratschlag, an den sich das Liechtensteiner Landesspital leider nicht gehalten hat. Hier wurde der deutsche Arzt Dr. Lothar Gawlik entlassen, nachdem er den Chefarzt des Spitals wegen des Verdachts der Tötung auf Verlangen bei der Staatsanwaltschaft angezeigt hatte. Der anschließende Rechtsstreit zog sich bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Die Richter*innen haben die Entlassung nicht nur für zulässig erklärt, sondern dem Whistleblower in ihrer Begründung schwer erfüllbare Nachforschungspflichten auferlegt, wie auf der von uns mitausgerichteten Pressekonferenz deutlich wurde.

Solche Öffentlichkeitsarbeit ist nur durch die tatkräftige Arbeit unserer ehrenamtlichen Vereins-, Vorstands- und Beiratsmitglieder sowie Ihren Mitgliedsbeiträgen und Spenden möglich. Vielen Dank für vergangene und künftige Unterstützung!

Bleiben Sie gesund
Thomas Kastning
Thomas Kastning
(Geschäftsführung)

Inhaltsverzeichnis

1. Editorial
2. Aus Politik und Gesetzgebung
  • Nationale Umsetzung EU-Whistleblowing-Richtlinie
  • Verschlusssachen
  • Lieferkettengesetz
  • Finanzmarktaufsicht
  • Lobbyregister
3. Aktuelle Whistleblowing-Fälle
  • Julian Assange
  • EGMR-Urteil Dr. Gawlik gegen Liechtenstein
  • Peter Bryce Prize für Dr. O’Connor
  • Fachkrankenpfleger am Uniklinikum Münster
  • Pauline und Helene Schäfer
  • Karsten vom Bruch
4. In eigener Sache
  • Ruf-Workshop „Whistleblower als Grundrechtsschützer*innen“
  • Mitgliederversammlung
  • Einzug Mitgliedsbeiträge
  • Ausschreibung studentische*r Mitarbeiter*in
  • Christian Thönnes, neu im Beirat
5. Empfehlungen
  • Veranstaltung: Nationale Umsetzung der EU-Whistleblowing-Richtlinie – wie soll das Gesetz aussehen?
  • Whistleblowingmeter und GAP-Studie
  • Workshop des Bildungswerks der Heinrich-Böll-Stiftung
  • Organisationsberatung
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2. Aus Politik & Gesetzgebung

Mitte Dezember hat das federführende Bundesjustizministerium endlich einen (vertraulichen) Entwurf für ein Hinweisgeberschutzgesetz zur nationalen Umsetzung der EU-Whistleblowing-Richtlinie an die anderen Ressorts verschickt. An einigen Stellen enttäuscht der Gesetzesentwurf: Verschlusssachen bleiben vom Whistleblowerschutz ausgenommen, öffentliches Whistleblowing ist nur in Ausnahmefällen erlaubt und anonymen Hinweisen muss nicht nachgegangen werden. Beim sachlichen Anwendungsbereich geht das SPD-geführte Ministerium dagegen über eine 1:1-Umsetzung der EU-Richtlinie hinaus und sieht eine Ausweitung auf nationale Regelungsbereiche vor.

Mit der Ausweitung des sachlichen Anwendungsbereichs würden Rechtssicherheit und Anreize zur frühzeitigen Aufdeckung von Missständen geschaffen, was eigentlich im Sinne der Unternehmen und ihrer juristischen Abteilungen sein müsste. Leider ist diese Erkenntnis noch nicht überall durchgedrungen. Das Ziel der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) scheint sogar zu sein, die Wirksamkeit der EU-Richtlinie so weit wie möglich auszuhöhlen. Dabei scheut die BDA in einem aktuellen Positionspapier nicht einmal vor faktisch falschen oder irreführenden Behauptungen zurück. Unter anderem wird die in der EU-Richtlinie zwingend vorgeschriebene Gleichrangigkeit von internem und externem Whistleblowing angezweifelt, wie Sie unserer an die zuständigen Ministerien (BMJV, BMWi, BMI, BMAS) versandten Replik entnehmen können.

Ob noch vor der Sommerpause ein Regierungsentwurf verabschiedet wird, ist unsicher, da die CDU-geführten Ministerien ihre Widerstandshaltung nicht aufgeben. Wenn nicht, dürfte es Deutschland aufgrund der Bundestagswahlen kaum noch gelingen, die EU-Richtlinie fristgerecht bis zum 17.12.2021 umzusetzen. Wobei eine Vertagung in die nächste Legislaturperiode Chancen böte: In Ihrem Entwurf für ein Wahlprogramm versprechen Bündnis 90 / Die Grünen die „EU-Whistleblower-Richtlinie ambitioniert und umfassend in nationales Recht“ umzusetzen. Was sie damit konkret meinen? Das und vieles mehr werden wir mit den Bundestagsabgeordneten Dr. Manuela Rottmann (Bündnis 90/Die Grünen), Prof. Dr. Heribert Hirte (CDU), und Dr. Nina Scheer (SPD) am 8.4. bei einer Online-Veranstaltung diskutieren.
Veranstaltung zur nationalen Richtlinien-Umsetzung
Die im Gesetzentwurf vorgesehene pauschale Ausnahme vom Whistleblowerschutz bei Verschlusssachen würde dazu führen, dass ein deutscher Edward Snowden weiter mit Sanktionen rechnen müsste. Zudem wäre sie ein Anreiz, „illegale“ Geheimnisse durch die Einstufung als Verschlusssache gegen Whistleblowing zu immunisieren. Mit der Einführung einer/s Bundestransparenzbeauftragten ließe sich die in Deutschland mangelhafte unabhängige Kontrolle der Einstufung als Verschlusssache jedoch verbessern, wie Thomas Kastning im einem Beitrag für unser Online-Magazin und unser neues Beiratsmitglied Christian Thönnes im Verfassungsblog dargelegt haben. Ein*e Bundestransparenzbeauftragte*r könnte Anlaufstelle für Whistleblower aus dem Geheimschutzbereich sein und die Einstufung von Verschlusssachen stichprobenartig überprüfen.

Mit dem Lieferkettengesetzentwurf hat die Bundesregierung Anfang März immerhin bei einem Streitthema einen gemeinsamen Entwurf vorgelegt – mit mittlerem Erfolg: Geschützt sind zwar viele Rechtspositionen, in etwa Anti-Diskriminierung, Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivhandlungen. Allerdings würde das Gesetz zu selten greifen (Beschränkung des Geltungsbereichs auf Unternehmen ab 3.000 und ab 2024 auf 1.000 Mitarbeitende, Fokus auf den eigenen Geschäftsbereich der Unternehmen sowie die direkten Zulieferer). Zudem sind die Vorgaben für die Ausgestaltung der unternehmenseigenen Beschwerdeverfahren unzureichend: Weder ist die Pflicht zur Annahme anonymer Hinweise vorgeschrieben, noch sind Bearbeitungsfristen für eingehende Hinweise definiert, noch wird spezifiziert, in welcher Form Unternehmen entlang ihrer Lieferkette über die Beschwerdeverfahren informieren müssen. Es bleibt zu hoffen, dass hier in den parlamentarischen Verhandlungen nachgebessert wird. Progressiver als die Bundesregierung ist das Europäische Parlament: Es fordert die Europäische Kommission auf, einen Gesetzentwurf für ein Lieferkettengesetz vorzulegen, der bereits bei 250 Mitarbeitenden greift und anonymes Whistleblowing ermöglicht.
Lieferkettengesetz
Bei der Bundesstelle für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) können Whistleblower bereits seit 2016 anonym und geschützt Hinweise abgegeben. Leider wurde im Fall von Wirecard deren Warnungen nicht ausreichend nachgegangen. Auf Drängen von Wirecard zeigte die BaFin Journalisten der Financial Times sogar wegen Marktmanipulation an, nachdem sie über möglichen Finanzbetrug berichtet hatten. Besserung verspricht nun ein 7-Punkte-Plan zur Stärkung der Finanzaufsicht, in dem Olaf Scholz unter anderem eine genauere Erfassung und Auswertung der Hinweise von Whistleblowern vorschlägt. Was genau er damit meint und ob das die umstrittenen, in den USA üblichen, finanziellen Anreize beinhaltet, ist unklar. Warum das nicht bereits in das kürzlich von der Regierung vorgelegte Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) integriert wurde, ist ebenso wenig bekannt. Der FISG-Entwurf sieht vor, dass die BaFin mehr Durchgriffsrechte bekommt und die Öffentlichkeit frühzeitiger informieren darf.

Im Schatten des Maskenskandals hat der Bundestag endlich ein Lobbyregister verabschiedet. Lobbyist*innen im Bundestag oder bei der Bundesregierung müssen in einem zentralen Register ihre Auftraggeber*innen und ihre finanziellen Aufwendungen nennen. Treffen in Ministerien sollen bis hinunter zur Ebene von Unterabteilungsleiter*innen erfasst werden. Allerdings fehlt unter anderem der Lobby-Fußabdruck, der konkrete Einflussnahmen auf Gesetzgebungsverfahren sichtbar machen würde, und eine unabhängige Kontrollinstanz. Wir werden hier daher weiter auf Whistleblower angewiesen bleiben.

3. Aktuelle Whistleblowing-Fälle

Asyl für Assange
Gewonnen, aber keinen Sieg errungen, weder für Julian Assange noch für die Presse- und Meinungsfreiheit – so lässt sich das Urteil im Auslieferungsprozess von Julian Assange zusammenfassen. Anfang Januar hatte ein Londoner Gericht einen Auslieferungsantrag in die USA abgelehnt und das mit Assanges schlechtem Gesundheitszustand
begründet. Belege für eine mögliche politisch motivierte Strafverfolgung der USA erkennt das Gericht jedoch nicht. Es sieht die Grundlagen für ein faires, unpolitisches Verfahren gegeben. Ein überraschender Schluss, da sich schon im Annex des Urteils zahlreiche Beispiele aus den USA für die hochproblematische Vermischung von Politik und Justiz finden – z.B. der Umgang mit dem von der CIA verschleppten Deutschen Khaled el-Masri. In Freiheit ist Julian Assange elf Jahre nach der Veröffentlichung von Collateral Murder nicht, da die USA Berufung eingelegt haben. Mehr zu den Hintergründen und zum aktuellen Sachstand finden Sie auf unserer #FreeAssange-Seite.
EGMR-Urteil Dr. Gawlik gg. Liechtenstein
Abschreckende Wirkung auf Whistleblower wird leider das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im Fall Dr. Gawlik gegen Liechtenstein haben. Dr. Gawlik hatte den Chefarzt des Liechtensteiner Landesspitals wegen des Verdachts der Tötung auf Verlangen bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Daraufhin wurde er fristlos entlassen. In seinem Urteil kommt der EGMR kommt zu dem Schluss, dass die Kündigung von Dr. Gawlik als Eingriff in das Recht auf Meinungsfreiheit verhältnismäßig war. Er habe den Verdacht einer schweren Straftat extern gemeldet, ohne diesen sorgfältig genug geprüft zu haben. Moniert wurde, dass Dr. Gawlik neben den elektronischen Akten auch noch die Papierakten hätte sichten müssen. Das Ausmaß der vom EGMR dem Whistleblower auferlegten Nachforschungspflichten halten wir für unzumutbar (siehe Stellungnahme von Dr. Gawliks Rechtsanwalt Benedikt Hopmann).

Dabei belegen andere Beispiele, wie wichtig Whistleblower zur Aufdeckung von Gefahren für Menschen sind, die sich aufgrund ihres Gesundheitszustands oder ihrer Marginalisierung nicht wehren können. So war Dr. John O'Connor als ehemaliger Community-Arzt im kanadischen Fort Chipewyan Hinweisen auf einen Zusammenhang zwischen der Ölsandförderung und den gestiegenen Krebsraten bei der lokalen indigenen Bevölkerung nachgegangen und hatte diese 2006 sehr zur Missbilligung der Gesundheitsbehörde veröffentlicht. Nun ist er mit dem Peter Bryce Prize for Whistleblowing ausgezeichnet worden. Ein Fachkrankenpfleger der Intensivstation der Universitätsklinik Münster prangerte gemeinsam mit Kolleg*innen in einem Brandbrief den Personalmangel an, der sogar eine Gefahr für die Patienten darstelle – und wird entlassen. Ver.di hat Kündigungsschutzklage eingereicht.

Sie sind auf Missstände im Arbeitsumfeld gestoßen und suchen Rat? Dann informieren Sie sich auf unserer Webseite und wenden sich über unsere geschütztes Whistleblowing-Portal an unser Beratungsteam.
Beratungsangebot
Ende November berichteten Pauline und Helene Schäfer, zwei der talentiertesten Kunstturnerinnen Deutschlands, über die physischen und psychischen Belastungen, denen sie durch ihre Chemnitzer Stützpunkttrainerin Gabriele Frehse ausgesetzt waren. Inzwischen haben andere Athletinnen in einem unabhängigen Gutachten ähnliche Vorwürfe geäußert. Die ihnen vorab zugesicherte Anonymität konnte jedoch nicht gewahrt werden, da Gabriel Frehse über den zuständigen Datenschutzbeauftragten Einsicht in das Gutachten erwirkt hat. Der Fall illustriert die schwierige Gradwanderung zwischen dem mit Anonymität verbundenen Schutz vor Repressalien für Whistleblower und den Verteidigungsrechten der Beschuldigten.

Der ehemalige Bosch-Ingenieur Karsten vom Bruch warnte frühzeitig vor Unstimmigkeiten bei den Abgaswerten der deutschen Automobilindustrie und wurde daraufhin entlassen. Inzwischen haben Automobilindustrie und Zulieferer neue Werte-Kataloge verabschiedet und Whistleblowersysteme eingeführt. Hinweisgeber wie Karsten vom Bruch kämpfen aber nach wie vor um Entschädigungen und ihren Ruf, wie in einer sehenswerten Dokumentation bei ARTE zu sehen ist.
Statement Karsten vom Bruch
Was Whistleblower bewirkt haben und welche Konsequenzen dies für sie hatte – diese Geschichten erzählen wir in unserer Ausstellung „Licht ins Dunkel bringen“. Gerne zeigen wir unsere Ausstellung in Ihrer Nähe! Mehr Information finden Sie hier.

4. In eigener Sache

Junge Menschen noch vor dem Berufseinstieg für das Thema Whistleblowing und die damit verbundenen Fragen zu sensibilisieren, ist das Hauptziel unseres vielfältigen Bildungsangebots für jungen Menschen mit Workshops, Vorträgen, Mini-Ausstellungen und Online-Seminaren (zuletzt an der Hochschule für Polizei und Verwaltung). 2021 werden wir dank einer Förderung der Berliner Landeszentrale für politische Bildung ein neues Modul namens „Whistleblower als Grundrechtsschützer*innen“ ins Programm aufnehmen. Geeignet ist unser Bildungsangebot insbesondere für Schulen, Universitäten, Bildungswerke, Jugendorganisationen und gewerkschaftliche Bildungsträger. Über Weiterempfehlungen sind wir dankbar!
Foto Workshop
Logo Landeszentrale für Politische Bildung Berlin
Foto Workshop
Bei unserer Mitgliederversammlung am 13. März wurde der Vorstand entlastet, der Wirtschaftsplan für 2021 verabschiedet und turnusgemäß ein Teil des Vorstands neugewählt: Detlev Böttcher wurde zum Schatzmeister wiedergewählt, Markwart Faußner und Thomas Holbach erneut in den geschäftsführenden, Martin Porwoll und Ingo Karas in den erweiterten Vorstand. Die nächste Mitgliederversammlung wird voraussichtlich im Spätherbst 2021 stattfinden. Wir würden uns freuen, Sie dann als Vereinsmitglied zu begrüßen.

Mitte April ziehen wir die Beiträge unserer Vereins- und Fördermitglieder ein. Wer bis dahin noch Mitglied werden will, der findet das Beitrittsformular hier. Natürlich freuen wir uns ebenfalls über Spenden. Unsere Bankverbindung lautet:
Bank: Berliner Sparkasse
IBAN: DE92 1005 0000 0190 8663 65
BIC: BELADEBEXXX

Zur Unterstützung unserer Geschäftsstelle suchen wir eine*n studentische Mitarbeiter*in.

In der letzten Sitzung unseres Beirats war Christian Thönnes bereits als Referent zum Thema Verschlusssachen zu Gast. Nicht nur dort hat er mit seinem Wissen und Engagement zum Thema Whistleblowing so überzeugt, dass er nun selbst in den Beirat berufen wurde. Was ihn antreibt, erzählt er im Folgenden selbst.
Christian Thönnes
"Im Rahmen meines juristischen Einsatzes für Whistleblower bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte erzählten mir viele Betroffene von ihren persönlichen Erfahrungen. Es waren Geschichten, die von Enttäuschung, Stigmatisierung und massiven finanziellen wie psychischen Belastungen handelten. Viele fühlten sich von ihren Vorgesetzten, staatlichen Strukturen und der Rechtsordnung allein gelassen.

Whistleblower haben es mit großen, überlegenen Machtstrukturen zu tun. Unsere demokratische, rechtsstaatliche Gesellschaft ist auf Whistleblower angewiesen. Viel zu oft nimmt sie aber Offenlegungen an, ohne den Menschen, die sie geleistet haben, den verdienten Rechtsschutz zukommen zu lassen. So ergeben sich nicht nur tragische Einzelschicksale. Es werden Anreize gesetzt, auch weiterhin zahlreiche Rechtsverstöße erfolgreich zu verschleiern, weil sie niemand ohne Schutz vor Sanktionen ansprechen darf.

Es ist nicht nur ein Gebot der Meinungsfreiheit, sondern eines der demokratischen Redlichkeit, dass wir die Zivilcourage von Whistleblowern, auf die wir angewiesen sind, nicht sanktionieren, sondern anerkennen. Weil die organisierte Staatlichkeit es viel zu selten tut, braucht es starke zivilgesellschaftliche Gruppierungen, die Solidarität mit Whistleblowern praktizieren. Deshalb engagiere ich mich im Beirat des Whistleblower-Netzwerks."

5. Empfehlungen

Was muss das neue deutsche Whistleblowerschutzgesetz beinhalten? Welche Auswirkungen hat es auf Journalismus und Wirtschaft? Fragen, über die wir am 8. April ab 16:00 Uhr bei einer Online-Veranstaltung mit Vertreter*innen der Bundestagsfraktionen, Wirtschaft, Gewerkschaften und Zivilgesellschaft diskutieren. Organisiert wird die Veranstaltung gemeinsam mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte und Transparency Deutschland. Anmeldung bitte an: veranstaltungen@whistleblower-net.de

Wer sich vorab über den Umsetzungsstand in anderen EU-Mitgliedsstaaten informieren will, der wird auf dem Whistleblowingmeter unserer Partnerorganisation WIN – Whistleblowing International fündig. Was sich weltweit während der Pandemie beim Hinweisgeberschutz verändert oder genaugenommen nicht verändert hat, das untersucht eine Studie des Government Accountability Projects.
Whistleblowingmeter
Eine Empfehlung zum Lesen und Teilen sind natürlich unsere Beiträge in diversen Medien, z.B. das Karfreitags-Interview von Annegret Falter im RBB Inforadio, und in unseren Social-Media-Kanälen Twitter, Facebook und Instagram. Dort erfahren Sie auch, wenn unser neuer Podcast online geht.

Was haben Whistleblower bewirkt und was waren die Folgen für sie persönlich? Wie können wir sie besser schützen und unterstützen? Fragen, denen die Teilnehmenden eines Online-Seminar des Bildungswerks der Heinrich-Böll-Stiftung am 22.4.2020 ab 19:00 Uhr unter Moderation unserer Bildungsreferentin Antonia Peißker nachgehen. Anmeldungen sind noch möglich.

Sie möchten oder müssen bei sich im Unternehmen oder der Organisation ein Whistleblowing-Management einführen oder wollen ein vorhandenes optimieren? Dann wenden sie sich gerne an unsere Organisationsberatung WBS whistleblowing solutions.
2021-11-09 WBS Unsere Expertise - Kompetenzteam
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