Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte stärkt Meinungs- und Informationsfreiheit von Whistleblowern

Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) hat heute ihre lang erwartete Entscheidung im Fall Halet gegen Luxemburg verkündet. Der Antragssteller Raphaël Halet ist einer der beiden Whistleblower im weltweit beachteten LuxLeaks-Skandal. Unter großen persönlichen Risiken hatte er geheime Vereinbarungen zwischen internationalen Großkonzernen und dem Staat Luxemburg mitaufgedeckt, durch die der öffentlichen Hand Steuergelder in mehrstelliger Milliardenhöhe entzogen worden waren; hierfür wurde er in Luxemburg strafrechtlich verurteilt. Im anschließenden Verfahren vor dem EGMR wurde Whistleblower-Netzwerk als sogenannter Drittintervenient zugelassen, um die Interessen Halets und die anderer Whistleblower effektiv verteidigen zu können.

Heute nun hat der EGMR Raphaël Halet endlich auf ganzer Linie recht gegeben, ihn von strafrechtlicher Verantwortung befreit und den Staat Luxemburg zur Zahlung von insgesamt 55.000€ verurteilt! „Ganz besonders unterstreicht das Gericht dabei das erhebliche öffentliche Interesse an der Offenlegung von Informationen über die Steuervermeidungspraktiken internationaler Großkonzerne“, erläutert Dr. Simon Gerdemann, der die Interventionsschrift von Whistleblower-Netzwerk verfasst hat. „Das Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwiegt auch und gerade dann, wenn die aufgedeckten Missstände nicht formal illegal sind, der Whistleblower besonderen Verschwiegenheitspflichten unterliegt oder er sich zur Beschaffung der Informationen strafrechtsrelevanter Methoden bedienen muss.“ Das Urteil ist damit einer der größten Erfolge für Whistleblower und ihr Recht auf Offenlegung in den vergangenen Jahren, über den sich Whistleblower-Netzwerk als Unterstützer Raphaël Halets ganz besonders freut.

Durch die Entscheidung des EGMR sehen wir den deutschen Gesetzgeber in der Pflicht, das kürzlich noch im Bundesrat von CDU/CSU blockierte Hinweisgeberschutzgesetz an die vom EGMR festgestellte Menschenrechtslage anzupassen. Das gilt insbesondere für die von uns schon lange geforderte Aufnahme eines Offenlegungstatbestands für erhebliche Missstände, deren Aufdeckung im Interesse der demokratischen Öffentlichkeit liegt. Dies verlangen sowohl die persönlichen Menschenrechte einzelner mutiger Menschen wie Raphaël Halet als auch der allgemein unverzichtbare Beitrag, den Whistleblower zum Gelingen einer demokratischen Zivilgesellschaft leisten!

 

Weitere Informationen:

Kontakt:

Whistleblower-Netzwerk e.V. (WBN)
Kosmas Zittel, Geschäftsführer
zittel@whistleblower-net.de
Tel: +49 176 84915150

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