Whistleblowing und Corona

Das Recht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Grundgesetz) ist ein Grundrecht. Im Kampf gegen die Corona-Pandemie sind temporäre Einschränkungen von Freiheitsrechten wie Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) oder Freizügigkeit (Art. 11 GG) daher unabdingbar. Zusammen mit anderen NGOs beobachten wir aber genau, inwiefern dabei das Gebot Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt. Denn, wie Heribert Prantl es in der Süddeutschen Zeitung formuliert hat: „Eine Demokratie leidet massiv an ihren Einschränkungen, so notwendig diese kurzzeitig sein müssen.“

In Krisen werden in kurzer Zeit Beschlüsse mit weitreichenden Folgen gefällt und große Summen öffentlicher Gelder verteilt. Daher ist es gerade dann besonders wichtig, Entscheidungsgrundlagen offenzulegen, breit zu diskutieren und zu hinterfragen. Whistleblower können hier zu mehr Transparenz und zur frühzeitigen Aufdeckung von Missständen beitragen. Sie können so die Medien bei der Ausübung ihrer Kontrollfunktion unterstützen (sofern diese dazu bereit sind). Darum unterstützen wir die Forderungen der deutschen und europäischen Organisationen, die gerade in Ausnahme-Zeiten Whistleblowerschutz für geboten halten und stehen unsererseits zur Entgegennahme von Hinweisen zur Verfügung.

 

Gesellschaft für Freiheitsrechte
Viele Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie schränken Grundrechte ein. Die GFF beobachtet in ihren ständig erweiterten FAQs Entwicklungen, beantwortet häufige Fragen und bietet rechtliche Einschätzungen.

 

Verfassungsblog
Mit zahlreichen Posts zu einzelnen Rechtsfragen wird hier die Corona-Krise umfassend rechtswissenschaftlich diskutiert.

 

COVID-19 Civic Freedom Tracker
Hier werden weltweite Regierungsmaßnahmen zur Eindämmung der Pandemie gesammelt, die sich auf bürgerliche Freiheiten und Menschenrechte auswirken.

 

 

Hinweise

Wir stehen zur Entgegennahme von Hinweisen zur Verfügung. Wir bitten dezidiert um Whistleblowing, nicht um Denunziation. Unser Beratungsangebot wendet sich nur an (potentielle) Whistleblower, die im öffentlichen Interesse auf erhebliche Missstände an Ihrem Arbeitsplatz hingewiesen haben oder überlegen, dies zu tun. 

Whistleblowingportal

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