Verantwortlich sind letztlich alle Mitglieder in einer Organisation. Insoweit sollten sich unseres Erachtens auch alle Mitglieder mit den Fragen im Zusammenhang mit Whistleblowing beschäftigen.
Besonders gefordert sind allerdings drei Gruppen:
- die Vertreter der Beschäftigten, also insbesondere Betriebsräte und Personalräte
- die Mitglieder der Leitungsebene und des Managements der Organisation bzw. des Unternehmens
- die Mitglieder der Überwachungsebenen der Organisation und die Shareholder also inbesondere die Eigentümer.
Besonders die Mitglieder dieser drei Gruppen laden wir ein, sich mit unseren Vorschlägen zu befassen, wie eine verantwortliche Organisation mit Whistelblowing umgehen und sich diesbezüglich durch Einrichtung eines Hinweisgebersystems vorbereiten und verhalten sollte. Da Sie als Mitglied dieser Gruppen auch häufig als Adressat oder potentieller Unterstützer von Whistleblowing angesprochen werden, sollten Sie sich auch unsere diesbezüglichen Ausführungen aufmerksam durchlesen. Schließlich sollten Sie sich auch mit Ihren Rechten und Pflichten vertraut machen.