Effektiver Whistleblowerschutz in Deutschland: Was muss das Hinweisgeberschutzgesetz umfassen?

Ort: Digitale Veranstaltung (Zoom)

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Unternehmen und Behörden nehmen Missstände oft als Erste wahr. Whistleblower, die Rechtsverstöße in ihren Unternehmen oder Behörden melden, können daher helfen, Missstände schnell aufzudecken. Ob allgemein in Betrugsfällen, bei Steuerhinterziehung und Verstößen gegen Arbeitsschutzbestimmungen oder konkret, wie im Rahmen des Maskenskandals oder der Dieselaffäre. Da potenzielle hinweisgebende Personen aber häufig nicht wissen, an wen sie sich wenden können und Angst vor beruflichen Nachteilen haben, halten sie sich oft zurück.

Bislang gibt es in Deutschland keinen einheitlichen Schutzmechanismus für Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber, also Personen, die Rechtsverstöße melden. Auf Ebene der Europäischen Union trat im Jahr 2019 die Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, („Whistleblower-Richtlinie“) in Kraft, die Deutschland bis Dezember 2021 umzusetzen hat.

Deutschland steht daher vor der Aufgabe, neue gesetzliche Regelungen zu schaffen, die einen umfassenden Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern garantieren. Obwohl das Bundesjustizministerium im Ressortkreis Ende 2019 einen Entwurf vorlegte, konnte mit der CDU kein effektives Hinweisgeberschutzgesetz in der aktuellen Legislaturperiode verabschiedet werden.

Wir wollen uns in der Veranstaltung mit der Frage beschäftigen, wie ein effektives Hinweisgeberschutzgesetz auszusehen hat und welche Chancen und Herausforderungen sich daraus ergeben.

Die Teilnahme zur Veranstaltung erfolgt über folgenden Link (Zoom).

 

 

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