Vorerst kein gesetzlicher Whistleblowerschutz in Deutschland

Nach ersten mündlichen Auskünften aus dem Bundestag, Hinweisen in einem Papier des wissenschaftlichen Dienstes und einer Meldung im Beck-Blog meldet jetzt auch das Handelsblatt, dass die Pläne der Bundesregierung zur Einführung eines neuen § 612 a BGB und damit eines ersten Schrittchens in Richtung gesetzlicher Whistleblowerschutz am Widerstand der CDU/CSU Bundestagsfraktion gescheitert sind.

Jene Fraktion will somit wohl auch weiterhin die Aufklärung von Missständen allein den Unternehmen überlassen. Dabei zeigt auch der Fall Bahn sowohl hinsichtlich der quasi geheimdienstlichen Methoden zur angeblichen Korruptionsbekämpfung, des Umgangs mit kritischer Öffentlichkeit als auch mit Blick auf die Ausforschung und Kündigung eines Strafanzeigeerstatters (es ging um ein eventuelles privates Steuervergehen des Herrn Mehdorn, der sich zum Gegenschlag des Unternehmens bedient zu haben scheint) erneut, wohin dies führt.

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