NGG fordert Whistleblowerschutz

Nachfolgend eine begrüßenswerte Pressemitteilung der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG):

Möllenberg: Verbraucherinformationsgesetz ersetzt nicht Informantenschutz

Hamburg – 5. Juli 2007.

Anlässlich der Verabschiedung des Verbraucherinformationsgesetzes heute im Bundestag bekräftigte der Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), Franz-Josef Möllenberg, nochmals die NGG-Forderung nach umfassendem Informantenschutz: „ Der Gesetzgeber muss auch dafür Sorge tragen, dass Mitarbeiter, die auf Missstände im Betrieb hinweisen, einen rechtlichen Schutz vor Repressalien seitens der Arbeitgeber erhalten.“

Der Schutz der Informanten („Whistleblower“), so Möllenberg, dürfe nicht länger hinausgezögert werden, sonst sei das Verbraucherinformationsgesetz nur ein zahnloser Tiger, der niemandem wehtue. Mit verstärkten Kontrollen durch die zuständigen, aus NGG-Sicht nicht immer ausreichend besetzten Behörden der Städte und Landkreise allein sei den Rechtsverstößen einiger Unternehmen nicht beizukommen.

Der NGG-Chef warnte: „Auch wenn es zurzeit ruhiger geworden ist um Gammelfleisch, sollten die Verbraucherinnen und Verbraucher sich nicht täuschen lassen. Es gibt nach wie vor eine Dunkelziffer, der nur mit Transparenz, Informantenschutz und qualifizierten, angemessen bezahlten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu begegnen ist.“

Eigenkontrollen der Fleischwirtschaft seien von vornherein zum Scheitern verurteilt, weil einige schwarze Schafe immer wieder durch Rechtsverstöße auffallen und eine ganze Branche in Misskredit bringen. Dies seien zumeist genau die Unternehmen, die sich gegen Tarifverträge und Betriebsräte wehren. Dort versage dann auch das innerbetriebliche Krisenmanagement. Wenn dann noch die Kontrollbehörden an ihre Grenzen stoßen, sei die Öffentlichkeit auf Informationen der Mitarbeiter angewiesen.

Quelle

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