Mit dem am 2. Juli 2023 in Kraft getretenen Hinweisgeberschutzgesetz hat die Bundesrepublik Deutschland die EU-Hinweisgeberschutz-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Das Gesetz verstößt in 12 Punkten gegen die Vorgaben der EU-Richtlinie. Whistleblower-Netzwerk hat daher eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingereicht.
Die Europäische Kommission kann Deutschland zu entsprechenden Nachbesserungen auffordern. Leistet Deutschland dem nicht Folge, kann sie ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten.