Beschwerde bei der Europäischen Kommission gegen Hinweisgeberschutzgesetz

Mit dem am 2. Juli 2023 in Kraft getretenen Hinweisgeberschutzgesetz hat die Bundesrepublik Deutschland die EU-Hinweisgeberschutz-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Das Gesetz verstößt in 12 Punkten gegen die Vorgaben der EU-Richtlinie. Whistleblower-Netzwerk hat daher eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingereicht.

Die Europäische Kommission kann Deutschland zu entsprechenden Nachbesserungen auffordern. Leistet Deutschland dem nicht Folge, kann sie ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten.

Beschwerden Europ. Kommission

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