Practice what you preach – eine Whistleblowing-Policy für NGOs 

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte, Whistleblower-Netzwerk, Transparency Deutschland, LobbyControl und foodwatch haben heute eine gemeinsame Whistleblowing-Policy für zivilgesellschaftliche Organisationen vorgestellt. 

Mit der Policy verpflichten sich die beteiligten Organisationen zu umfassenden internen Maßnahmen zum Schutz von Hinweisgeber*innen. Dazu richten sie eine gemeinsame interne Meldestelle ein und schützen Whistleblower*innen umfassend vor Repressalien. Die Selbstverpflichtung gilt für alle Organisationen ab dem 1. Januar 2023. 

Dazu erklärt Sonja Grolig, Vorstandsmitglied von Transparency Deutschland: „Da die Politik mit der Einführung des Hinweisgeberschutzgesetzes nicht zu Potte kommt, gehen wir nun als zivilgesellschaftliches Bündnis mit gutem Beispiel voran. Unsere Policy gibt Menschen, die auf Missstände in unseren Organisationen aufmerksam machen, die dafür nötigen Instrumente an die Hand – und die Sicherheit, vor Repressalien geschützt zu sein. Wir möchten damit als Vorbild vorleben, was wir auch für Unternehmen und staatliche Behörden fordern. 

David Werdermann, Rechtsanwalt und Projektkoordinator der Gesellschaft für Freiheitsrechte erklärt: „Der Schutz durch unsere Whistleblowing Policy geht über die Vorgaben der EU-Richtlinie hinaus. Wir schützen Whistleblower*innen nicht nur, wenn sie Rechtsverstöße melden, sondern auch bei Hinweisen auf sonstiges erhebliches Fehlverhalten, wie zum Beispiel Machtmissbrauch. Außerdem ermöglichen wir anonyme Meldungen und die Offenlegung gegenüber der Presse bei starkem öffentlichen Interesse. Das erwarten wir auch von der Regierungskoalition, die dafür den Entwurf für das Hinweisgeberschutzgesetz an einigen Stellen erheblich nachbessern muss. 

Kosmas Zittel, Geschäftsführer von Whistleblower-Netzwerk: „Dass Menschen den Mut aufbringen, Rechtsverstöße und gravierende Missstände als solche zu erkennen und im öffentlichen Interesse aufzudecken, ist nicht voraussetzungslos. Die Gesellschaft muss neben rechtlichen und institutionellen Bedingungen das soziale Umfeld dafür schaffen. Mit unserer Policy wollen wir einen Transformationsprozess anstoßen, der in weitere gesellschaftliche Bereiche hineinwirkt und zu einer gelebten Kultur des Hinschauens beitragen.

Hintergrund 

Schon im Oktober 2019 verabschiedete die Europäische Union die sogenannte Whistleblowing-Richtlinie. Die Mitgliedstaaten sind danach verpflichtet, gesetzliche Regelungen zu schaffen, die Hinweisgeber*innen vor Repressalien schützen. Deutschland sowie viele weitere Mitgliedstaaten haben die Richtlinie jedoch nicht wie erforderlich bis zum 17. Dezember 2021 umgesetzt. Aktuell befindet sich ein Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren.

Weitere Informationen:

Kontakt für das NGO-Bündnis

Whistleblower-Netzwerk (WBN)
Kosmas Zittel (Geschäftsführer)
zittel@whistleblower-net.de
Tel.: 0162 7393651

Transparency Deutschland
Adrian Nennich (Pressesprecher)
presse@transparency.de
Tel.: 030 54 98 98 15

Gesellschaft für Freiheitsrechte
Dr. Maria Scharlau (Pressesprecherin / Leitung Kommunikation)
maria.scharlau@freiheitsrechte.org
Tel.: 01579 2493108

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