WBN-Newsletter 12/21 – Ihre Spende für den Whistleblowerschutz

Liebe Mitglieder, liebe Förderer, sehr geehrte Damen und Herren,

am 17. Dezember 2021 ist die Umsetzungsfrist für die Richtlinie zum Whistleblowerschutz (WB-RL) abgelaufen. Nun muss sich die neue Regierung mit einem Whistleblowerschutz-Gesetz beeilen.

In Deutschland gibt es mehr als 40 Millionen Arbeitnehmer in Unternehmen, Behörden und anderen öffentlich-rechtlichen Einrichtungen, die durch das Loyalitätsgebot ihrem Arbeitgeber gegenüber zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, selbst wenn sie Rechtsverstöße oder erhebliche Missstände in ihrem Arbeitsumfeld bemerken. Wenn sie trotzdem Alarm schlagen, fliegen sie raus.

Wie schon die Tierärztin Dr. Margit Herbst 1995 (Fleisch von BSE-Kühen in der Verarbeitung für den Verzehr), die Altenpflegerin Brigitte Heinisch 2005-2011 (unerträgliche Zustände in einem Altenheim) oder Martin Porwoll 2018 (gepanschte Krebsmittel in einer Bottroper Apotheke). Seit 30 Jahren sind Whistleblower in Deutschland einer drohenden Kündigung am Arbeitsplatz und vor Gericht weitgehend schutzlos ausgeliefert.

Seit zwei Jahren will die EU mit einer Richtlinie Machtmissbrauch und Willkür einen Riegel vorschieben. Whistleblower sollen unter bestimmten Bedingungen vor Kündigung und anderen Repressalien geschützt werden. Die Richtlinie hätte bis zum 17. Dezember in deutsches Recht umgesetzt werden müssen. Nun steht fest: Diese Frist hat die Große Koalition gerissen. Und nun?

Nun haben wir Grund zu der Hoffnung, dass die neue Regierung sich an eine vernünftige Umsetzung macht. Im Koalitionsvertrag steht:

„Wir setzen die EU-Whistleblower-Richtlinie rechtssicher und praktikabel um. Whistleblowerinnen und Whistleblower müssen nicht nur bei der Meldung von Verstößen gegen EU-Recht vor rechtlichen Nachteilen geschützt sein, sondern auch von erheblichen Verstößen gegen Vorschriften [des deutschen Rechts] oder sonstigem erheblichen Fehlverhalten, dessen Aufdeckung im besonderen öffentlichen Interesse liegt. Die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen wegen Repressalien gegen den Schädiger wollen wir verbessern und prüfen dafür Beratungs- und finanzielle Unterstützungsangebote.“

So weit, so gut. Aber der Teufel wird auch hier wieder im Detail stecken. Wir von WBN haben die Ausgestaltung der Richtlinie in Brüssel und den gescheiterten Umsetzungsversuch in Deutschland zwei Jahre lang politisch mit unseren Forderungen begleitet. Dabei haben wir einiges erreicht. Wir werden auch der neuen Regierung unser Erfahrungswissen zur Verfügung stellen, zum Beispiel in Bezug auf die einzurichtende Beratungsstelle und die überfällige finanzielle Unterstützung für Whistleblower. Jeder und jede soll künftig ohne Angst vor Nachteilen Schäden für die eigene Organisation oder das Gemeinwohl aufdecken dürfen.

Um das zu erreichen, brauchen wir selbst Unterstützung. Ihre Unterstützung. Helfen sie uns und allen künftigen Whistleblowern.

Bitte spenden Sie!

Dann schaffen wir das!

Vielen Dank für vergangene und künftige Unterstützung, genießen Sie die Feiertage trotz der Corona-bedingten Einschränkungen.

Das wünscht Ihnen allen

Ihre

Annegret Falter

(Vorsitzende)

 

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