Hinweisgebersysteme für die globale Lieferkette: Bundestag beschließt Lieferkettengesetz

© ILO Asia-Pacific, CC BY-NC-ND 3.0 IGO, keine Änderungen

Nach langen und intensiven Verhandlungen in der Regierung hat der Bundestag das erste deutsche Lieferkettengesetz verabschiedet. In einer Zeit, in der Lieferketten schon lange zusammengewachsen sind, ist das Gesetz ein erster Schritt auf dem Weg zu mehr globaler Verantwortung.

Die Initiative Lieferkettengesetz begrüßt das Gesetz, kommentiert jedoch auch kritisch: „Das Gesetz umfasst zu wenige Unternehmen und macht zu viele Ausnahmen bei den Sorgfaltspflichten. Es verweigert Betroffenen den Anspruch auf Schadensersatz und setzt leider kein Zeichen für den Klimaschutz in Lieferketten.“

Die im Gesetz verankerte Pflicht zur Einrichtung von Whistleblowingmanagementsystemen (§ 8 und 9) ist begrüßenswert, bringt sie doch Unternehmen dazu, Augen und Ohren für Missstände entlang der Lieferkette zu öffnen (vgl. Ein Lieferkettengesetz braucht Augen und Ohren). Hätte man sich stärker an den Formulierungen der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte orientiert (Beschwerdemechanismen sind allen Stakeholdergruppen, für die sie vorgesehen sind, bekannt und gewähren denjenigen, die im Hinblick auf den Zugang zu ihnen unter Umständen vor besonderen Hindernissen stehen, ausreichende Unterstützung), wäre die Chance auf noch wirksamere Hinweisgebersysteme größer gewesen.

Auch eine allgemeine Pflicht zur Entgegennahme und angemessenen Nachverfolgung anonymer Meldungen – wie sie auch der Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) anregt – hätte man unbedingt einführen sollen. Erfahrungen zeigen, dass das vielen Hinweisgeber*innen die erste Kontaktaufnahme enorm erleichtert (siehe BaFin, verschiedene LKAs, viele Großunternehmen). Insbesondere, wenn die Lieferkette Staaten umfasst, in denen der Schutz vor Repressalien bis hin zu körperlicher Gewalt kaum gegeben ist.

Aber da das Gesetz nur ein erster Schritt auf einem Weg zu mehr globaler Verantwortung ist, gilt es nach vorne zu schauen: Alle Unternehmen sind verpflichtet, die Wirksamkeit des Beschwerdeverfahrens mindestens einmal im Jahr zu überprüfen. Da lässt sich also zügig nachbessern.

Siehe auch:

EU-Parlament marschiert beim Lieferkettengesetz voran, veröffentlicht am 18. März 2021

Ein Lieferkettengesetz braucht Augen und Ohren, veröffentlicht am 19. Februar 2021

Frau Merkel, wir brauchen endlich ein Lieferkettengesetz!, veröffentlicht am 8. September 2020

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