Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit muss verteidigt werden

Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit muss in diesen Tagen auch in Koblenz verteidigt werden. Der Friedensaktivist Hermann Theisen soll nach Verbreitung eines Flugblatts zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt werden. Das Flugblatt macht auf die Lagerung und geplante Modernisierung von 20 Atomsprengköpfen im rheinland-pfälzischen Büchel aufmerksam. Soldaten und Zivilbeschäftigte werden zur Informationsweitergabe und zum Ungehorsam aufgefordert. Hermann Theisen will damit auf die Völkerrechts- und Grundgesetzwidrigkeit der nuklearen Teilhabe aufmerksam machen und die öffentliche Debatte anregen.

Weitere Informationen: http://www.grundrechtekomitee.de/node/769

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