Verzicht auf VDS würde Whistleblower schützen

In der Süddeutschen Zeitung vom 02.09.2015 schreib Professor Tobias Gostomzyk in „Außenansicht – Verräterische Datenspuren“ über die Gefahren, denen sich Whistleblower in der digitalen Welt aussetzen.

Unsere Vorstandsmitglieder Daniel Lücking und Günter Steinke haben sich in einem Leserbrief auf diesen Artikel bezogen.

Leserbrief an Forum ‚at‘ sueddeutsche.de:

Sehr geehrter Herr Prof. Gostomzyk,
sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre in der Rubrik Aussenansicht thematisierten „Verräterische Datenspuren“ geäusserten Hinweise lassen sich ganz gut lesen, trotzdem können sie nicht ohne Widerspruch hingenommen werden. Unsere Zweifel und Anmerkungen möchten wir Ihnen zu den Abschnitten Ihres Textes machen:

Post als sicherer Übertragungsweg

Spätestens mit einer Veröffentlichung vom 08.07.2013 des SPIEGEL ist bekannt, dass die Deutsche Post auch Daten von ganzen Paketen deutscher Sendungen an Behörden der USA weitergibt.
Auch wenn es sich bei Briefen nur um Adressen handelt, so wurde jeder Datensatz mindestens einmal erstellt und ist für drei Tage verfügbar. Wie schützt die Post diese Daten gegen eine Ausspähung durch die Hintertür?
Immerhin liegt ja die komplette Adresse vor und die ist – je nach Größe des Ortes – einem bestimmten Personenkreis zuzuordnen. In einer Großstadt wie Berlin mögen es 45 -200 Leute / Adresse sein, in einem Dorf vielleicht fünf, wovon einer ein Treffer sein dürfte, dessen Kontext passt.
Die Post müsste nachweisen, dass alle Daten verschlüsselt sind und kein Dienst darauf zugreifen kann.
Wie zuverlässig arbeiten die Scanner, damit kein Name digitalisiert wird?

„Allein mit diesen Verkehrsdaten..“

Die Verkehrsdaten durch die Erfassung des Briefverkehrs fallen durch die Scanner der Post also nahezu identisch an.
Wer auch noch den Fehler macht, über den Computer Briefmarken zu bestellen, um zum Beispiel einen alternativen Postanbieter (Pin-Mail) zu nutzen, der schiebt wieder auswertbare Daten ins System.

Stichwort Mobiltelefon

Stimmt: Wer das Handy zur Übergabe mitnimmt, dem ist auch nicht zu helfen. Aber wie verabredet man sich, ohne vorher zu kommunizieren?

Geheimnisschutz

Natürlich ist Geheimschutz absolut erforderlich! Nur wer kann den in Anspruch nehmen, wenn der Beruf des Journalisten nicht geschützt ist? Schon beim Einstieg in den Journalismus mit einem stark politisierenden Thema kann der Journalist auf Quellenschutz angewiesen sein, hat aber weder eine Redaktion hinter sich, noch Renomee. Ergo: Geheimnisschutz für Journalisten ist schlicht nicht praktikabel, wenn der freie Zugang zum Journalismus (Art. 5 GG) weiter gelten soll. Und das muss so sein!

Leck beim Bundesnachrichtendienst

Netzpolitik hatte bis dato keine Reputation jemals etwas aus BND-Quellen veröffentlicht zu haben und wartet derzeit nach eigenem Bekunden auf einen Whistleblower aus diesen Reihen.
Netzpolitik arbeitet aber intensiv am Thema, weil es im Kern des NSA-Ausschusses eben um den BND geht.
Die Affäre: „Die Dienste“ wollten an die Informanten rund um den NSA-Ausschuss ran. Parlamentarier sollen gezielt unter Druck gesetzt werden können und das nötige Futter dafür erhoffte man sich bei Netzpolitik zu finden.
Der gesamte Apparat nutzt offenbar „XKEYSCORE“ – also den digitalen Datensortierer, den die NSA gebastelt hat. Wenn das Programm irgendwann auch von Landeskriminalämtern verwendet wird und die Polizei zuliefert (derzeit ist das ja nur für BND & Verfassungsschutz belegt), dann haben wir Totalüberwachung.

Vorratsdatenspeicherung (VDS)

Uns ist schleierhaft, weshalb Sie, Herr Professor Gostomzyk, beim Thema Vorratsdatenspeicherung nicht die Konsequenz aus den 5 Spalten zuvor ziehen.
Mit VDS ist kein Journalist mehr vor der Ausspähung geschützt. Mit der Geheimhaltungspolitik der Dienste ist nicht überprüfbar, wer wann und wegen was im Fokus der Überwachung steht.
Selbst wenn ein Journalist irgendwann nicht der VDS unterliegen sollte: Was ist mit der abgehenden Rufnummer, die seine Telefonnummer wählt? Es müsste gewährleistet sein, dass Provider diese Gespräche (abgehende Rufnummer und ankommende Rufnummer) in keiner Datenbank erfassen.

Das korrekte Fazit hätte also lauten müssen:

Vorratsdatenspeicherung ist ein so weitgehender Eingriff in die Persönlichkeitsrechte aller Menschen, dass der Staat hier seine Grenze erkennen und darauf verzichten muss. Der Grundsatz der „Unschuldsvermutung“ muss so lange aufrecht erhalten werden, bis ein konkreter Anlass die Überwachung einer Einzelperson erfordert. Diese Maßnahmen sind durch Richter zu prüfen und als schärfste Waffe gegen anlasslose VDS anzusehen.

Mit freundlichen Grüßen
Daniel Lücking und Günter Steinke
Mitglieder im Whistleblower Netzwerk e.V.

Unser Newsletter

Wollen Sie über Neuigkeiten auf dem Laufenden gehalten werden?

Unterstützen Sie uns!