Initiative stellt Entwurf für Transparenz- u. Informationsfreiheitsgesetz für NRW vor

Bürger fordern transparente Politik
Bündnis „NRW blickt durch“ übergibt Gesetzentwurf an Landtag

Das Bündnis „NRW blickt durch“ nimmt dem Landtag Arbeit ab. Die von Whistleblower-Netzwerk e.V. unterstützte Initiative aus Bund der Steuerzahler NRW, Mehr Demokratie und der Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland hat heute einen Entwurf für ein Transparenzgesetz an Landtagspräsidentin Carina Goedecke (SPD) übergeben. Der Entwurf wurde mit Hilfe von Bürgern im Internet entwickelt. „Wir wollen damit die Parlamentsdebatte über die Offenlegung von Verwaltungsdaten voran bringen“, sagte Alexander Trennheuser vom Transparenzbündnis.

Ein Transparenzgesetz soll Verwaltungen verpflichten, Verträge zur Daseinsvorsorge, Gutachten, Statistiken, Verwaltungsvorschriften und ähnliche Daten offenzulegen. Bislang können Bürger zwar auf Antrag Einsicht in Akten und Dokumenten nehmen. Doch in der Realität ist das oft umständlich, teuer und nicht immer erfolgreich. „Mehr Transparenz bedeutet auch mehr Kontrolle und das wird sich bei Steuergeldverschwendung, Baukostenskandalen und Korruption positiv auswirken“, erklärte Heinz Wirz vom Bund der Steuerzahler NRW. Auch die Informationsbeschaffung von Journalisten und Wirtschaftsunternehmen werde erleichtert. Mehr Transparenz stärke aber auch das Vertrauen in Politik und Verwaltung und mache diese moderner und bürgerfreundlicher.

Die Notwendigkeit von mehr Transparenz zeigt sich nach Meinung von Wirz aktuell bei der Debatte über das von der Landesregierung angestrebte Hochschulzukunftsgesetz. Darin geht es auch um die Offenlegung von Forschungsaufträgen, die an Universitäten in Nordrhein-Westfalen vergeben werden. Drittmittel tragen in NRW rund eine Milliarde Euro zur Hochschulfinanzierung bei. Davon stammen etwa 20 Prozent aus Unternehmen. Die Veröffentlichung von Informationen hierzu ist im Landtag umstritten. „Unser Transparenzgesetz-Entwurf sieht vor, den Bürgern solche Daten zugänglich zu machen“, erklärte Wirz.

Das Transparenzbündnis verspricht sich von der Umsetzung seines Gesetzentwurfs auch wirtschaftliche Effekte. Laut einer aktuellen Studie des Marktforschungsinstituts demosEUROPA und des Warschauer Instituts für Ökonomische Studien ist durch die Nutzung offener Daten in der Europäischen Union bis 2020 mit einem Wirtschaftswachstum von 1,9 Prozent zu rechnen, was dem EU-Wirtschaftswachstum eines ganzen Jahres entspricht. Die Studie nennt als Beispiel das Hochwasserwarnsystem des Landes Niedersachsen. Die Bevölkerung wird durch Informationen im Internet rechtzeitig vor Gefahren gewarnt, wirtschaftliche Schäden werden vermieden.

SPD und Grüne haben die Verabschiedung eines Transparenzgesetzes in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart. Auch FDP und Piraten befürworten ein solches Gesetz. „Wir hoffen, dass unser Gesetzentwurf in die Formulierung des endgültigen Gesetzes einfließt“, so Guido Strack, Vorsitzender des Whistleblower-Netzwerk e.V. und Mitglied der Transparency-Regionalgruppe Rheinland.

Bemerkenswert aus Sicht des Whistleblower-Netzwerk e.V. ist vor allem der § 15 des Gesetzesentwurfs von NRW-blickt-durch. Dieser lautet:

§ 15 BENACHTEILIGUNGSVERBOT

Niemandem darf ein Nachteil daraus erwachsen, dass er oder sie Rechte aus diesem Gesetz ausübt, Dritte bei der Ausübung von Rechten aus diesem Gesetz unterstützt oder eine Information der Öffentlichkeit zugänglich macht, die nach diesem Gesetz der Veröffentlichungspflicht unterlag.

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