Menschenrechte und Umweltstandards in der Außenwirtschaftsförderung mit Whistleblowing voranbringen

Whistleblower-Netzwerk e.V. hat gemeinsam mit 31 weiteren Nicht-Regierungsorganisationen, darunter Amnesty International, BUND, Oxfam und Misereror, Erwartungen an den Bundestag und die Bundesregierung hinsichtlich einer menschenrechtskonformen, sozial­‐ und
umweltverträglichen Außenwirtschaftsförderung formuliert.
Neben der Förderung von Transparenz und Menschenrechten ist ein wichtiger Bestandteil der Erklärung, dass endlich auch ein wirksames Beschwerde- bzw. Whistleblowing-System eingerichtet werden soll.

Für mögliche Betroffene sowie Mitarbeiter geförderter Projekte und NGOs muss eine unabhängige Stelle eingerichtet werden, die Beschwerden (ggf. auch vertraulich oder anonym) zu Menschenrechtsverletzungen, Umweltverschmutzung, Verletzung der Projektkriterien und sonstigen Verletzungen nationalen oder internationalen Rechts entgegennimmt, überprüft und gegebenenfalls Maßnahmen vorschlägt und ihre Umsetzung überwacht. Projektbetreiber müssen auf die Existenz und Erreichbarkeit der Beschwerdestelle hinweisen. Hinweisgeber müssen vor Repressalien geschützt werden.
Darüber hinaus fordert die gemeinsame Erklärung: Sollten Unternehmen gegen ihre menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten verstoßen oder die nationale Kontaktstelle Verstöße gegen die Leitsätze feststellen, müssen diese Unternehmen für einen bestimmten Zeitraum von den Instrumenten der Außenwirtschaftsförderung ausgeschlossen werden. Ebenfalls müssen Unternehmen, die wegen Korruption verurteilt worden sind, für eine bestimmte Zeit von der Außenwirtschaftsförderung ausgeschlossen werden, wie dies bei der Weltbank bereits der Fall ist.
Die vollständigen Forderungen und zivilgesellschaftlichen Erwartungen finden Sie in dieser PDF-Datei.

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