CDU/CSU und gesetzlicher Whistleblowerschutz – in Europa dafür in Deutschland dagegen?

In einem offenen Brief wendet sich Whistleblower-Netzwerk e.V. an jene 33 Abgeordnete von CDU/CSU (die anderen neun MdEPs von CDU/CSU hatten sich entweder an der Abstimmung nicht beteiligt oder sich enthalten), die am 23.10.2013 im Europäischen Parlament einer Entschließung zugestimmt haben, die die Bedeutung von Whistleblowing für den demokratischen Rechtsstaat hervorhebt und besseren gesetzlichen Whistleblowerschutz fordert.
Wir bitten jene Abgeordneten sich in Berlin dafür einzusetzen, dass sich die CDU/CSU auch dort für Whistleblower einsetzt und ihre bisherige Blockadehaltung aufgibt:

Sehr geehrte Abgeordnete der CDU/CSU im Europäischen Parlament,
mit großer Freude haben wir festgestellt, dass Sie sich im Rahmen der Abstimmung über die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. Oktober 2013 zu organisiertem Verbrechen, Korruption und Geldwäsche: Empfohlene Maßnahmen und Initiativen (Schlussbericht) (2013/2107(INI))gemeinsam 525 Ihrer Kolleginnen und Kollegen für einen besseren Whistleblowerschutz ausgesprochen haben.
Sie haben die EU-Mitgliedstaaten aufgefordert, einen geeigneten und wirksamen Schutz für Informanten einzurichten.
Außerdem haben Sie völlig zu Recht festgestellt, dass ein Programm zum Schutz von Informanten ein wesentliches Element zur Förderung einer Kultur der Rechtstreue im öffentlichen wie im privaten Sektor ist.
Leider hat die Europäische Kommission schon erklärt, dass sie den Wünschen des Europäischen Parlaments noch in diesem Jahr einen Gesetzesentwurf zum Schutz von Whistleblowern vorzulegen, nicht nachkommen wird. Sie hält die bestehenden Vorgaben von UN und Europarat für ausreichend.
Eine gerade im Auftrag der Kommission vorgelegte Studie von Transparency International über die Rechtslage zum Whistleblowing in 27 EU-Staaten und der von uns selbst im Rahmen jener Studie angefertigte Länderbericht „Germany“ bestätigen jedoch, dass Whistleblower in Europa, vor allem aber auch in Deutschland, bis heute unzureichend geschützt sind.
Deutschland hat außerdem auch die von der Kommission in Bezug genommenen Konventionen der Vereinten Nationen und des Europarates als einer von ganz wenigen Mitgliedstaaten nicht ratifiziert.
Dennoch sehen zumindest einige Ihrer CDU/CSU Kollegen in Berlin auch für Deutschland scheinbar keinen Handlungsbedarf für besseren Whistleblowerschutz. MdB Kelber (SPD), Verhandlungsführer der SPD in der Koalitions-Arbeitsgruppe Verbraucherschutz, spricht sogar von einer Totalblockade.
Wir möchten Sie daher heute bitten, einen Beitrag zur Lösung dieser Blockade und für besseren gesetzlichen Whistleblowerschutz in Deutschland zu leisten. Bitte suchen Sie das Gespräch mit Ihren Unionskollegen in Berlin und helfen Sie uns, gemeinsam mit dem von uns ebenfalls bereits angesprochenen CSU Parteichef Horst Seehofer, diese zu überzeugen einen effektiven gesetzlichen Whistleblowerschutz in Deutschland einzuführen.
Auch jenseits unseres aktuellen Anliegens würden wir mit Ihnen gerne rund um die Themen Whistleblowing und Whistleblowerschutz ins Gespräch kommen und wären Ihnen für eine Antwort auf das vorliegende Schreiben sehr dankbar.
Mit freundlichem Gruß
Whistleblower-Netzwerk e.V.

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