Die Positionen der Parteien zu Whistleblowing ( #btw13 )

Zwischenzeitlich sind die Antworten der Bundestagsparteien und der Piraten auf die Fragen unserer Wahlprüfsteine eingetroffen. Zusammengefasst lässt sich feststellen, dass die Regierungsparteien keinerlei Handlungsbedarf sehen, während die Oppositionsparteien mit unterschiedlichen Schwerpunkten und unter Verweise auf frühere eigene Vorschläge, gesetzlichen Whistleblowerschutz in Deutschland einführen wollen.
Highlight der Antworten insgesamt ist sicherlich die Antwort der CDU/CSU auf unsere Frage nach den Konsequenzen auf Bundesebene, die aus dem Fall Gustl Mollath gezogen werden sollten. Die Union erklärt hier einen mit einer absurden Interpretation der Verfassung begründeten, völligen Verzicht auf jede politische Reaktion zu Entscheidungen von Gerichten und Verwaltung: „Als politische Parteien ist es uns nach dem Verfassungsgrundsatz der Gewaltenteilung nicht möglich, zu behördlichen oder gerichtlichen Entscheidungen Stellung zu nehmen.“ Selbst Koalitionspartner FDP scheint sich dieser Grundgesetzinterpretation nicht anschließen zu wollen und bekundet auf die gleiche Frage, etwas vage aber immerhin: „Wir wollen das Unterbringungsrecht nach § 63 StGB reformieren.“
Alle Antworten der Parteien haben wir in Form einer PDF-Tabelle dokumentiert. Um den Rahmen dieses Blogartikels nicht zu sprengen werden wir jedoch hier nur abschnittsweise auf die interessantesten Antworten eingehen.
Beim ersten Abschnitt unserer Fragen ging es uns darum die grundsätzliche Haltung der Parteien zum Whistleblowing und eine Abgrenzung zum Denunziantentum zu erfragen. Immerhin bekunden dabei selbst CDU/CSU und FDP das „berechtigte Interesse an der Information der Öffentlichkeit über Missstände“ bzw. die „Zivilcourage“ und die Wichtigkeit der Whistleblower „für jede demokratische und liberale Gesellschaft“ und begrüßen eine weitere wissenschaftliche Erforschung von Whistleblowing. Zugleich legen die Regierungsparteien aber den Schwerpunkt auf eine innerbetriebliche Klärung, betonen die Gefahren der Schädigung des Rufs- und des Betriebsfriedens und verzichten trotz unser expliziten Frage auf eine Abgrenzung zwischen Denunzianten und Whistleblowern. Die Oppositionsparteien betonen das Verantwortungsgefühl von Whistleblowern und ihren Einsatz für die Allgemeinheit. Demgegenüber handele ein Denunziant als Komplize der Macht, zum eigenen persönlichen Vorteil oder um anderen zu Schaden. Im Bereich Forschung sind viele Oppositionsparteien sehr zurückhaltend. Sie erkennen zwar Datendefizite an, wollen aber einen Forschungsbedarf jedenfalls nicht als Vorwand für eine weitere Untätigkeit des Gesetzgebers in Sachen Whistleblowerschutz gelten lassen. Lediglich die SPD hält eine unterstützende wissenschaftliche Forschung für „sehr hilfreich“.
Was die rechtliche Situation und gesetzgeberische Aktivitäten zum Schutz von Whistleblowern angeht, halten die Regierungsparteien die bestehenden Regelungen in § 612 a BGB und § 63 BBG für ausreichend und setzen weiterhin auf eine Einzelfallentscheidung durch die Justiz. Allerdings will die FDP § 8 PKGrG ändern und Whistleblowern aus den Geheimdiensten hier zukünftig die Möglichkeit geben sich an das Kontrollgremium des Bundestages zu wenden, ohne zugleich die Behördenleitung informieren zu müssen. Einen entsprechenden Vorschlag der Grünen hatte die FDP in der letzten Legislaturperiode allerdings noch abgelehnt. Die Oppositionsparteien halten, wie auch Whistleblower-Netzwerk e.V., die durch Rechtsunsicherheit geprägte gegenwärtige Rechtslage für unzureichend und verweisen in Sachen gesetzlicher Whistleblowerschutz auf ihre Initiativen und Anträge im letzten Bundestag, wobei die Grünen und die SPD darauf verweisen, damit über das Merkmal „unbefugt“ auch die strafrechtlichen Aspekte mit abgedeckt zu haben. Die Linke will darüber hinaus den „Schutz vor Strafverfolgung wegen übler Nachrede oder der Verletzung von Amts- und Geschäftsgeheimnissen“ verbessern. Die Piraten wollen Whistleblower „auf allen Ebenen“ schützen, machen aber zu Details wie dies geschehen soll keine klaren Aussagen. Zum Strafrecht heißt es bei Ihnen: „Whistleblower müssen häufig Straftaten begehen, um ihre Vorwürfe unter Beweis stellen zu können. Insbesondere solche, die private oder staatliche Geheimnisse schützen sollen (z.B. §§ 94, 95, 96, 109g, 203, 353b und 355 StGB), hier aber ausnahmsweise nicht schützenswert sind. Die Mitteilung solche Geheimnisse im Rahmen des Whistleblowings sollte zumindest begrenzt auf den notwendigen Umfang legalisiert werden.“ Neben ihrem Gesetzentwurf zum Whistleblowerschutz verweisen die Grünen auch auf ihren Entwurf zum Schutz der Pressefreiheit und die dort geforderten Änderungen für einen besseren Schutz von Informanten und investigativen Journalisten. Die SPD, die in ihrem Gesetzentwurf eine Gleichstellung der Beamten noch vermieden hatte, spricht nunmehr davon, dass deren Situation einer gesonderten Überprüfung bedürfe, sie zu diesem Themenbereich aber keine Beschlusslage habe. Die Fragen nach einem Ombudsmann und einem Hilfsfond für Whistleblower wird von SPD als „bedenkenswerter Hinweis“ klassifiziert. Die Grünen wollen die Ombudsstelle prüfen, zugleich aber Doppelstrukturen vermeiden. Die Linke unterstützen die Forderung nach einer unabhängigen Ombudsstelle auf Bundesebene und fordert für den Fall des  Ausfalls arbeitsrechtlicher Ansprüche einen staatlichen Entschädiungsanspruch. Die Piraten ziehen dezentrale Obundsstellen vor, halten aber die „Einrichtung eines Hilfsfonds nur für Whistleblower nicht für sachgerecht“. Was die Anreizsysteme angeht, sind sich alle Oppositionsparteien einig, dass Whistleblower zwar Schadensersatzansprüche, Unterstützung und Anerkennung verdienen, aber keine monetären Anreize. Allein die Linke kann sich hier z.B. bei der Aufdeckung von Datenschutzverstößen eine Ausnahme vorstellen.
Interne Regelungen und Mechanismen zum Whistleblowing, z.B. im Rahmen der Compliance sind für die Regierungsparteien Mittel der Wahl. Für die Piraten offensichtlich „Neuland“. SPD, Grüne und Linke betonen die Notwendigkeit verbesserter gesetzlicher Rahmenbedingungen innerhalb derer Unternehmen dann einen Spielraum für interne Systeme haben sollten. Interne Systeme innerhalb der Bundesverwaltung halten jene Parteien für sinnvoll, hinsichtlich der insoweit bestehenden gegenwärtigen Praxis bestehen aber offensichtlich gewisse Informationsdefizite. Die Union hält insoweit die Regelung des Remonstrationstrationsrechts gemäß § 63 BBG (bei der es sich genau genommen um eine Remonstrationspflicht handelt) für ausreichend.
Auf unsere Fragen nach Regelungen im internationalen Kontext und der ausstehenden Ratifikation zahlreicher internationaler Abkommen durch die Bundesrepublik kommt von der CDU/CSU erneut ein: „Wir sehen gegenwärtig keine Bedarf für weitere Regelungen“. Die FDP lässt konkrete Antworten auf unsere spezifischen Fragen vermissen und redet nur ganz allgemein von der Stärkung von VN-Abkommen und Menschenrechten. Auch bei der SPD fehlen konkrete Antworten während Grüne, Linke und Piraten sich für eine Ratifikation und das Voranbringen des Whistleblowerschutzes auch auf internationaler Ebene aussprechen, wobei die Grünen allerdings den Weg über EU-Recht für zu langwierig halten.
Was Folgerungen aus dem Fall Snowden angeht, wollen die Piraten Whistleblowing als möglichen Asylgrund anerkennen. Die Linke und die Grünen plädieren für eine Lösung durch Gewährung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 22 AufenthG. Die SPD sieht die strafrechtliche Sanktionierung von Geheimnisverrat als Ausdruck staatlicher Souveränität und lehnt eine Ausweitung des Asylrechts ab, auch sie verweist auf § 22 AufenthG ohne insoweit allerdings klar Stellung zu beziehen.
Schließlich haben wir auch noch einige Fragen zu Nebenbereichen gestellt und die Haltung der Parteien zu Themen wie Mobbing, Informationsfreiheit, Ausweitung von Zeugnisverweigerungsrechten auf Nicht-Journalisten, Verjährung von Amtsdelikten, Abschaffung der Weisungsgebundenheit von Staatsanwälten, zur Einführung eines nationalen Ombudsmanns und zu Folgerungen aus dem Fall Mollath gestellt und hierauf zum Teil recht umfangreiche Antworten der Parteien erhalten und in unserer Übersichtstabelle vollständig dokumentiert. Neben dem bereits einleitend angesprochen Fauxpas der Union, sei insoweit nur noch erwähnt, dass nur die Piraten eine Verjährungsaussetzung bei Amtsdelikten begrüßen. Sie und die Linke wollen außerdem das Weisungsrecht gegenüber Staatsanwälten umfassend abschaffen und die Unabhängigkeit der Justiz stärken, während die Grünen lediglich Weisungen im Einzelfall abschaffen und Richterwahlausschüsse verbindlich machen wollen. Im Bereich der Informationsfreiheit will die Opposition eine Ausweitung zu einem Transparenzgesetz nach Hambuger Modell, die Regierung sieht aber – mal wieder – keinen Handlungsbedarf.
Wer nach all dem noch mehr über die Positionen der Parteien in, mit dem Thema Whistleblowing im Zusammenhang stehenden Fragen, wie Korruptionsbekämpfung und Pressefreiheit wissen will, dem seien abschließend noch die Wahlprüfsteine von Transparency International und Reporter ohne Grenzen empfohlen.
Als überparteilicher gemeinnütziger Verein verzichtet Whistleblower Netzwerk natürlich auf eine Wahlempfehlung. Wir hoffen aber mit unseren Wahlprüfsteinen und der Dokumentation der Antworten der Parteien all jenen einen Anhaltspunkt zu liefern, für die die Themen Whistleblowing und Whistleblowerschutz bei der eigenen Wahlentscheidung eine Rolle spielen.

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