Fragebögen des Datenschutzrates zum Thema „Whistleblowing“

Infolge seiner Sitzung vom 29. Juni 2011, in der Whistleblowing Austria vertreten war, hat der beim Bundeskanzleramt eingerichtete Datenschutzrat je einen Fragebogen zum Thema „Whistleblowing“ an

  • Wirtschafts- und Sozialverbände (Industriellenvereinigung, Gewerkschaftsbund sowie Arbeiter-, Wirtschafts-, Notariats-, und Rechtsanwaltskammer) einerseits und
  • Vertreter von Bund, Länder Gemeinden und der Gewerkschaft öffentlicher Dienst andererseits

übermittelt.
Unter Hinweis u.a. auf die Gründung von Whistleblowing Austria sowie auf deutsche, britische, US und EU-Regelungen im Bereich des Whistleblower Schutzes bzw. auf den Entwurf für einen § 612a im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch werden die angeschriebenen österreichischen Institutionen aufgefordert, bis zum 30 September 2011 Fragen über die künftige Ausgestaltung einer Whistleblowing Gesetzgebung für Staat und  Wirtschaft zu beantworten. Auch auf die von den Grünen 2009 eingebrachten Entschliessungsanträge werden in den Fragebögen erwähnt.
Gestern stellte Herbert Unger die Fragebögen auf der Webseite von „mein bezirk.at“ online, damit „diese Fragebogenaktion nicht nur einige Ausgewählte beantworten dürfen“. Nach Meinung Ungers „besteht ein extrem hoher Bedarf an „Whistleblowing“ und dem Schutz von Informanten, welche Korruption und Missstände im öffentlichen Dienst, Politik und staatlichen, halbstaatlichen, sowie privaten Betrieben und Institutionen aufdecken“.
Wie zur neuerlichen Bestätigung des OECD Urteils, dass Österreich eine „Oase der Korruption“ ist, sprach ebenfalls gestern die Tageszeitung „Die Presse“ im Zusammenhang mit Korruptionsvorwürfen im Wiener Allgemeinen Krankenhaus (AKH) von einer „Kultur des Wegschauens“ und berichtete vom Einsatz Whistleblowing Austrias zugunsten einer Whistleblowing Gesetzgebung in Österreich berichtet.
Unterdessen sprach sich Bundespräsident Heinz Fischer heute im Zusammenhang mit dem Telekom Austria Skandal für schärfere Gesetze zur Korruptionsbekämpfung aus, wiewohl er anders als die OECD von einem guten Ruf Österreichs ausgeht.
Auch der ehemalige Rechnungshofpräsident und nunmehrige Transparency International (Österreich) Beiratsvorsitzende Franz Fiedler hatte am 31. August 2011 in einem ZiB2 Interview Gesetzesverschärfungen gefordert.
Nach Meinung von Whistleblowing Austria gehört dazu auch ein stark verbesserte Schutz von Whistleblowern, die Korruption, Amts- und Machtmissbrauch sowie andere Missstände aufzeigen.
Im Einzelnen lauten die Fragen des Datenschutzrates wie folgt:

  1. Welche gesellschaftspolitischen Vor- und Nachteile sehen Sie in einer Regelung von Whistleblowing? Wie beurteilen Sie Whistleblowing-Plattformen von Medienunternehmen?
  2. Gibt es im Rahmen ihres Wirkungsbereiches bereits Regelungen bzw. vergleichbare Mitteilungsverpflichtungen, die „Whistleblower“ (d.s. Hinweisgeber) beim Aufdecken von Missständen hinreichend schützen oder sind Sie der Meinung, dass es zusätzlicher Regelungen – auf betrieblicher oder auf gesetzlicher Ebene – bedarf (Leitlinien über Verfahren zur Meldung von Missständen)?
  3. Wenn ja, soll dabei nur „internes Whistleblowing“ oder auch „externes Whistleblowing“ geregelt werden?
  4. Gibt es in ihrem Wirkungsbereich Kronzeugenregelungen bzw. sind Sie der Meinung, dass es solcher Regelungen im öffentlichen Bereich bedarf?
  5. Welche Erfahrungswerte liegen Ihnen konkret hinsichtlich „Whistleblowing“ bereits vor?
  6. Sind Ihnen spezielle Erlässe hinsichtlich „Whistleblowing“ bekannt (öffentlicher Bereich) bzw. sind Ihnen spezielle Betriebsvereinbarungen hinsichtlich „Whistleblowing“ bekannt (Privatwirtschaft)?
  7. Welche Personen sollen als „Whistleblower“ geschützt werden?
  8. Für welche Bereiche soll ein „Whistleblowerschutz“ eingerichtet werden?
  9. An welche Anlaufstellen soll bzw. muss sich der „Whistleblower“ mit seiner Beschwerde wenden?
  10. Soll der „Whistleblower“ vor strafrechtlichen Sanktionen und/oder vor zivilrechtlichen bzw. dienstrechtlichen Rechtsfolgen geschützt werden?
  11. Welche Rechte hat die Person, die von einem „Whistleblower“ angezeigt wurde?
  12. Besondere Sicherheitsmaßnahmen?
  13. Zu welchem Zeitpunkt und in welcher Form soll die Löschung der angezeigten Daten erfolgen?

Whistleblowing Austria / Walter Gehr

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