Irischer Justizminister: „Schurken-Banker“ bestrafen – Zwei Jahre Haft für Repressalien gegen Whistleblower

Am 09.August 2011 ist in Irland ein neues Gesetz in Kraft getreten, demzufolge das Unterlassen der Meldung von Witschaftsverbrechen an die Polizei nun strafbar ist:
Darunter fallen Diebstahl, Betrug, Geldwäscherei sowie Bestechung und Korruption. Jeder Mitarbeiter des Unternehmens, von der Portierloge bis zu den Chefetagen, ist meldepflichtig, und wer seiner Pflicht nicht nachkommt, kann mit bis zu fünf Jahren Haft samt Geldbuße rechnen.
Justizminister Alan Shatter erklärte laut Irish Times, dass dieses Gesetz ein wichtiger Schritt sei, um sicherzustellen, dass Wirtschaftskriminelle auch energisch verfolgt würden.
Rund einen Monat bevor er am 09. März 2011 Justizminister wurde, hatte Shatter als Justizsprecher seiner Partei, der Fine Gael, angekündigt, Massnahmen ergreifen zu wollen, um eine gerichtliche Verurteilung jener Schurken-Banker, deren Schuldenmacherei nun den irischen Steuerzahlern teuer zu stehen kommt, sicherzustellen.
Auch die Finanzmarktaufsichtsbehörde hätte es verabsäumt, diesen Schurken-Bankern rechtzeitig zu stoppen. Die Fine Gael ist wie die ÖVP oder die CDU/CSU Mitglied der Europäischen Volkspartei (EVP).
Wir müssen jeder Andeutung, dass es eine Kultur der Straflosigkeit für Wirtschaftsverbrecher gibt, Einhalt gebieten“, sage Schatter aus Anlass des Inkrafttretens des neuen Gesetzes, das eine Antwort auf den Anglo-Irish Bank Betrugsskandal, der im März 2010 zur Verhaftung der Bankmanager Sean FitzPatrick und Willie McAteer führte.
Repressalien gegen WhistleblowerInnen werden – nicht nur innerhalb von Banken, sonder generell in allen Unternehmen – laut dem neuen irischen Criminal Justice Act 2011 mit bis zu zwei Jahren Gefängnis geahndet (para 21). Als Repressalien gelten u.a. (para. 20):

  1. Suspendierung, Kündigung oder Entlassung,
  2. Androhung von Suspendierung, Kündigng oder Entlassung,
  3. Zurückstufung oder der Verlust einer Beförderungsmöglichkeit,
  4. Zuständigkeitsänderung, Versetzung, Lohnminderung, Änderung der Arbeitszeiten,
  5. disziplinäre Massnahmen (einschliesslich Geldbußen),
  6. Unfaire Behandlung,
  7. Zwang, Einschüchterung oder Mobbing,
  8. Diskriminierung, nachteilige oder Behandlung,
  9. Zufügen von Verletzungen oder Schaden,
  10. Androhung von Repressalien.

Personen, die der Polizei wissentlich falsche Informationen weitergeben, werden ebenfalls mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft (para. 21).
Jüngst hat auch die EU Kommission die Einführung einer Whistleblowing Gesetzgebung zur Änderung des Verhaltens der banken vorgeschlagen (siehe Blogeintrag vom 01.08.2011).
Whistleblowing Austria / Walter Gehr

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