Großbritannien: Ärzte und Krankenschwestern sollen Fehlverhalten aufzeigen oder sonst selbst angezeigt werden

Laut jüngst veröffentlichten Berichten des Gesundheitsausschusses des britischen Unterhauses muss Ärzten, Krankenschwestern und Hebammen klargemacht werden, dass, wenn sie es unterlassen, das Fehlverhalten eines Kollegen oder einer Kollegin zu melden, sie sich genauso dem Risiko eines Disziplinarverfahrens aussetzen, wie wenn sie sich selbst eines Behandlungsfehlers schuldig machen (§§ 15 bzw. 9 der Berichte).
Der konservative Parlamentarier und Vorsitzender des Gesundheitsausschuss Stephen Dorrell erklärte in diesem Zusammenhang:
Praktizierender Ärzte und Krankenschwestern wissen, dass über die Verpflichtung hinaus, für ihre Patienten zu sorgen, es ihre berufliche Pflicht ist, der Standesvertretung Qualitätsbedenken hinsichtlich der Art und Weise, wie ihre Kollegen und Kolleginnen Patienten behandeln, zu melden.

Voriges Jahr hatte die britische Whistleblowing Organisation Public Concern at Work zusammen mit den Sozialpartnern im Nationalen Gesundheitsdienst (NHS)
eine Broschüre zur Erleichterung der Umsetzung des britischen Whistleblower-Schutzgesetzgebung herausgegeben.
Der Bericht des Gesundheitsausschusses zeigt aber, dass das Ziel und Zweck des Gesetzes noch nicht erreicht sind, aber immerhin hat Großbritannien ein solches Gesetz und man setzt sich für dessen verbesserte Umsetzung ein. In Österreich fehlt ein solches Gesetz völlig.
Whistleblowing Austria / Walter Gehr

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