Niederlande: Neue Wege im Umgang mit Whistleblowern

In einem Exlusivbeitrag (Originaltext als PDF-Datei in Englisch) für dieses Blog, beschreibt der rennomierte Whistleblowing-Forscher Wim Vandekerckhove die neusten Entwicklungen zum Whistleblowingrecht in den Niederlanden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass dort nach einem ersten Problelauf seit dem Jahre 2004 im Dezember 2009 neue rechtliche Regelungen (in Form einer Entscheidung und eines Schreibens des Innenministers)  in Bezug auf Whistleblowing verabschiedet wurden, die derzeit wohl noch ihrer praktischen Umsetzung harren.

Kernpunkte der Regelungen für den öffentlichen Dienst sind: 1. ein Diskriminierungsverbot (inklusiver einer Beschreibung typischer Diskriminierungsformen); 2. das Recht Hinweise an Vorgesetzte, spezielle Vertrauenspersonen und die nationale Integritätskommission abgeben zu dürfen, welches sich auch auf frühere Mitarbeiter und Mitarbeiter anderer Organisationen erstreckt;  3. ein Anspruch auf Vertraulichkeitswahrung und Information des Whistleblowers über den Verfahrensfortgang innerhalb von 12 Wochen nach dem Whistleblowing bei internem Whistleblowing,;  4. das Recht zur Einschaltung der Integritätskommission (nach Überschreitung der 12-Wochen-Frist, bei unzufriedenstellenden internen Ermittlungen und bei Indizien dass Anlass dazu besteht) auf Untersuchung, Vertraulichkeitswahrung und Verbesserungsvorschläge durch diese;  5. das Recht auf teilweise Erstattung etwaiger dem Whistleblower entstandenen Kosten (z.B. für Rechtsberatung) unter bestimmten Voraussetzungen.

Für den privaten Sektor sind die neuen Regelungen ebenfalls von Bedeutung, denn mit ihnen wird zugleich ein öffentliches Beratungszentrum für Whistleblowing auf den Weg gebracht, mit folgenden Aufgaben: 1. Beratung von potentiellen und bereits aktiv gewordenen Whistleblowern darüber wie sie Hinweise vorbringen und Fehler vermeiden können und darüber ob internes oder externes Whistleblowing sinnvoll und zulässig ist; 2. Beratung auch von Arbeitgebern um Eskalationen und richtigen internen Umgang mit Hinweisen zu fördern; 3. Wissen und Sachverstand über Whistleblowing zu sammeln und zu verbreiten; 4. bei Arbeitnehmern und Arbeitgebern das Bewusstsein um die Möglichkeiten von Whistleblowing zu fördern.

Geführt werden soll das mit öffentlichen Mitteln finanzierte Beratungszentrum von einem Gremium aus verschiedenen Sektoren der Privatwirtschaft, Öffentlichem Dienst, Integritätsberatern, Wissenschaftlern und auch jemandem mit eigener Whistleblowing-Erfahrung.

In seiner Bilanz betont Vandekerckhove mehrere interessante Aspekte der neuen Regelung: 1. die Ausweitung der Whistleblowing-Berechtigten im öffentlichen Bereich, 2.  die stärkere Fokussierung auf Whistleblowing als Managementaufgabe, 3.  erste Schritte in Richtung Kostenerstattung und Anerkennung für Whistleblower, 4. die enorme Bedeutung die ein funktionierendes öffentliches Beratungszentrum zur Förderung eines positiven Umgangs mit Whistleblowing haben könnte.

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