OLAF führt elektronisches Meldesystem ein

OLAF, das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung, teilt mit, dass es für aufmerksame Bürger und EU-Bedienstete künftig noch einfacher und sicherer werde, Verdachtsfälle an zu melden. Hierzu soll ein neues Online-Portal, das Fraud Notification System (FNS) dienen, welches auf Wunsch auch für anonyme Mitteilungen eine Melde und- über die Einrichtung eines elektronischen Briefkastens – eine Rückfragemöglichkeit bereitstellen soll.

„Wir hören auch zuweilen von EU-Bediensteten, die sich trotz aller rechtlichen Garantien nicht trauen, sich mit einem Korruptionsverdacht direkt an uns zu wenden. Unser neues elektronisches Hinweisgebersystem soll allen helfen: Zum einen bietet es eine einfache Struktur, die den Anzeigeerstatter unterstützt. Zum anderen bietet es die Möglichkeit, OLAF anonym Informationen zuzuleiten und dennoch mit unseren Ermittlern in einen Dialog zu treten“, erläutert der gegenwärtige kommissarische Leiter von OLAF Nicholas Ilett.

Weiter heißt es in der Pressemitteilung von OLAF: „Neuartige technische Vorkehrungen garantieren dem Hinweisgeber absolute Anonymität, erlauben es ihm aber zugleich, mit einem OLAF-Ermittler in einen Dialog zu treten, wenn er dies wünscht. Dabei ist es niemandem – weder innerhalb noch außerhalb von OLAF – möglich, die Identität des Hinweisgebers zu erfahren, wenn dieser sich zur Geheimhaltung entschlossen hat. Das System funktioniert ähnlich einem anonymen Briefkasten, in dem beide Seiten Nachrichten hinterlegen.“

Klingt ja alles sehr schön, aber bei etwas kritischerem Lesen stellen sich schon einige Fragen:

  • Gibt es wirklich belastbare „rechtliche Garantien“ für Whistleblower aus den EU-Institutionen, obwohl die Entscheidungen T-4/05 und C-237/06P der EU-Gerichte doch bestätigt haben, dass ein EU interner Whistleblower trotz seiner Verpflichtung sich an OLAF zu wenden, kein Recht darauf hat, das (Nicht-)Vorgehen von OLAF z.B. gegen seine Vorgesetzten notfalls gerichtlich überprüfen zu lassen?
  • Warum gibt es so viele – auch an OLAF – gescheiterte Whistleblower aus EU-Insititutionen?
  • Inwieweit ist das System „neuartig“ und was genau sind die „technischen Vorkehrungen“? Das LKA-Niedersachsen jedenfalls scheint ein vergleichbares System bereits seit vielen Jahren erfolgreich zu praktizieren?
  • Kann irgendein technisches System überhaupt „absolute Anonymität“ „garantieren“? Es geht dabei letztlich doch immer nur darum auszuschließen, dass der Sender der Nachricht sich schon durch den gewählten Übertragungsweg enttarnt. Viel problematischer ist aber die Enttarnung durch den Inhalt der Nachricht (meist ist es ja nur ein kleiner Kreis von Personen die als Whistleblower in Frage kommen und oft sind diese eindeutig identifizierbar weil sie intern schon Kritik geäußert oder auch nur bestimmte Dinge hinterfragt haben). Welchen Schutz bietet OLAF dagegen und warum spricht es diese Problematik nicht offen an?

Schade eigentlich, dass weder Betriebs-Berater noch Beck-Aktuell diese Fragen aufwerfen, sondern nur unkritisch bei OLAF abschreiben.

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