Zivilcourage in Bayern

Derzeit verhandelt ein Strafgericht über den Fall einer Schulrektorin aus Rosenheim die Kinder geschlagen haben soll. Aber mehr noch, als die Mutter eines Schülers dagegen aufbegehrte, soll versucht worden sein sie einzuschüchtern. Die Mutter lies sich aber nicht abschrecken und erstattete Strafanzeige gegen die Rektorin. Die Folge: die Mutter bekam von ihrem Arbeitgeber, dem Elternverein der Schule die fristlose Kündigung. Deren Vorsitzende muss sich jetzt wegen Nötigung ebenfalls vor Gericht verantworten.

Der Fall zeigt mal wieder was alles Gegenstand von Whistleblowing sein kann und dass Diskriminierungen auch in Dreiecksverhältnissen stattfinden können. Es bleibt abzuwarten, inwieweit das Strafrecht hier, gerade auch im Bezug auf den Aspekt der Nötigung, seine Wirksamkeit unter Beweis stellen kann.

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