PwC-Studie betont die Bedeutung von Hinweisgebersystemen

PWC hat gerade in Zusammenarbeit mit der Universität Halle-Wittenberg die Studie Wirtschaftskriminalität 2009 – Sicherheitslage in deutschen Großunternehmen vorgelegt. Für diese repräsentative Studie wurden im Frühjahr diesen Jahres standardisierte Telefoninterviews mit 500 Verantwortlichen für Kriminialitätsbekämpfung und -prävention durchgeführt und auch mit früheren Ergebnissen aus den Jahren 2007 und 2005 verglichen.

61 Prozent der Unternehmen gaben an, dass sie in den vergangenen zwei Jahren zum Opfer von Wirtschaftsdelikten geworden sind. Im Schnitt berichten die Unternehmen von acht Schadensfällen und einem Durchschnittsschaden von 4,29 Mio € (gegenüber 1,59 Mio € in 2007) . Aufgegliedert nach Schadensarten ergaben sich dabei neben den nicht bezifferten Reputationsschäden folgende Häufigkeiten und durchschnittliche Schadenshöhen:

  • Vermögensdelikte wie Betrug und Untreue: 41 Prozent, 1.697.784 Euro Schaden
  • Wettbewerbsdelikte (: 39 Prozent, 5.849.733 Euro Schaden
  • Korruption: 13 Prozent, 1.561.569 Euro Schaden
  • Falschbilanzierung: 4 Prozent, 670.000 Euro Schaden
  • Geldwäsche: 3 Prozent, 2.172.857 Euro Schaden

Was die Fragen der Aufklärung und der Prävention betrifft, betont die Studie immer wieder die große Bedeutung von Hinweisgebersystemen und internen Whistleblowern.

Aufklärung geht dabei in 71% der Fälle auf Zufälle zurück und zwar meistens auf interne (41% von allen Fällen) und externe (21% von allen) Hinweisgeber, während planmäßige Kontrolle durch interne Revision und gezielte Maßnahmen wie Risikomangement, Unternehmenssicherheit und Jobrotation zusammen  nur 16% Aufklärungsanteil aufweisen. Dennoch sind Hinweisgebersysteme erst in 31% aller deutschen Großunternehmen vorhanden und konnten daher auch erst in 3% der aufgedeckten Fälle ihre Wirkung unter Beweis stellen, wohingegen sie sich bei deutschen Tochtergesellschaften amerikanischer Unternehmen bereits in 61% der Firmen finden und dort auch einen deutlich höheren Aufklärungsanteil einnehmen. Dies legt ausserdem einen Zusammenhang damit nahe, dass von Letzteren nur 2% Opfer von Korruption wurden, während jene Quote bei den Deutschen Unternehmen satte 14% betrug.

Im Vergleich zu den Vorjahren sind dabei zwar leichte Verbesserungen in den Präventionsanstrengungen erkennbar. Immerhin wuchs der Gesamtanteil der Hinweisgebersysteme von 26% auf 34%. Insgesamt sind die Bemühungen in der deutschen Wirtschaft aber noch nicht ausreichend, da viele Unternehmen vor nennswerten finanziellen Investitionen  zurückschrecken. Relativ höher als bei allen,  ist der Anteil der Unternehmen von Hinweisgebersystemen nur bei den börsennotierten Unternehmen, mit dort immerhin bereits 55%.

Gefragt wurde auch nach den Kriminalitätsbereichen auf die sich die bereits bestehenden Hinweisgebersysteme beziehen, nämlich:

  • 90%    Korruption
  • 85%    Betrug, Untreue, Unterschlagung
  • 85%    Missbrauch von Kunden und Unternehmensdaten
  • 82%    Wettbewerbswidrige Absprachen und
  • 75%    Verbotenen Insiderhandel (bei börsennotierten U.)

In ihrer Bilanz betont die Studie neben der Aufklärungsfunktion vor allem deren Auswirkungen auf das subjektive Entdeckungsrisiko potentieller Täter und damit den Abschreckungs- und Präventionseffekt von Hinweisgebersystemen, denen auf Grund ihrer erwiesenen Wirksamkeit eine weitere Verbreitung und eine stärkere Erstreckung auch auf externe Hinweise gewünscht wird.

Für Whistleblower, die meinen mit Meldungen über interne Hinweisgebersysteme wirksame Sanktionen gegen Täter aus den Führungsetagen erreichen zu können, hält die Studie aber auch weniger ermutigende Zahlen bereit.  So wurden nämlich bei Tätern aus dem Topmangement in immerhin 20% der Fälle keine Konsequenzen gezogen (bei allen Beschäftigten in nur 6%)  und auch die Häufigkeit von Strafanzeigen nimmt gegenüber normalen Beschäftigten (54%) über das mittlere (49%) bis hin  zum Topmangement (33%) kontinuierlich ab.

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