Whistleblowerschutz als Wahlkampfthema

Gesetzlicher Whistleblowerschutz stand im letzten Jahr auf der Tagesordnung des Bundestages. Während dieses Thema im letzten US-Wahlkampf und auch danach eine große öffentliche Bedeutung hatte, findet es im derzeitigen Bundestagswahlkampf jedoch kaum statt.

Transparency International Deutschland hat jetzt im Rahmen einer Befragung der derzeit im Bundestag vertretenen Parteien  zur Korruptionsbekämpfung, auch deren Einstellungen zum Thema Hinweisgeberschutz (Whistleblowing) abgefragt, die wir nachfolgend kurz zusammenfassen möchten.

CDU/CSU:
Der Informantenschutz, den die Gerichte bisher gewähren, ist ausreichend. Spezielle gesetzliche Regelungen wären geeignet „das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie zwischen Arbeitnehmern untereinander massiv zu beschädigen“.

SPD:
Aktuelle Beispiele (z.B. Datenskandale, Korruptionsaufdeckung) beweisen die Bedeutung von Whistleblowing. „Mit klaren rechtlichen Regelungen werden wir dafür sorgen, dass kein Arbeitnehmer, der rechtswidrige Zustände in seinem Unternehmen erkennt und anzeigt, Nachteile zu fürchten hat“.  § 612a BGB ist allein an der CDU/CSU-Fraktion gescheitert. Wir werden diese Gesesetzesinitiative wieder aufgreifen. Für Beamte haben wir schon eine bessere rechtliche Situation (§ 37 Abs. 2 Nr. 3 BeamtStG, § 67 Abs. 2 Nr. 3 BBG).

FDP
„Die Frage des Ob und Wie eines gesetzlichen Schutzes für Hinweisgeber wird die FDP sorgfältig prüfen. Hierbei werden die Ergebnisse der Sachverständigenanhörung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zu berücksichtigen sein.“

Bündnis 90/Die Grünen:
Wir haben schon in der Vergangenheit besseren Schutz gefordert und wollen:

  • ine Regelung bei der „Arbeitgeber bzw. Dienstvorgesetzte die Beweislast dafür tragen müssen, dass Sanktionen bzw. Nachteile am Arbeitsplatz nicht wegen der Hinweise“ eintraten;
  • auch „getarnte“ Sanktionierung vermeiden;
  • einen weit genug gefassten Kreis von meldefähigen Problemen;
  • „das der whistleblower nicht selbst nachweisen muss, zuvor vergeblich betriebliche Abhilfe versucht zu haben“.

Die Linke:
Whistleblowing ist ein effektives Mittel um Unternehmen und Staat gesellschaftlich zur Verantwortung ziehen zu können; „ein wichtiges Eintreten einzelner für die Belange aller Menschen“. Wir wollen eine gesetzliche Regelung anhand folgender Kriterien:

  • über klassische Beschäftigungsverhältnisse hinaus,
  • Abstellen nur auf Gutgläubigkeit,
  • „Wahlrecht des Whistleblowers zwischen der Einschaltung innerbetrieblicher und zuständiger behördlicher Stellen“,
  • weitergehendes Beanchteiligungsverbot das Mobbing und Karrierebenachteiligungen umfasst und
  • eine Beweislastumkehr nachder der Arbeitgeber die Rechtmäßigkeit siner Reaktion beweisen muss.

Bewertung aus Sicht des Whistleblower-Netzwerk e.V.:

Nachdem die Piratenpartei unsere Analyse und Vorschläge zur Einführungen eines effektiven gesetzlichen Whistleblowerschutzes bereits vollständig übernommen hatte, scheinen diese auch bei Bündnis 90/Grüne und bei der Linkspartei auf weitgehende Zustimmung zu stoßen. Die Grundaussage der SPD ist zwar begrüßenswert, die Partei lässt aber wichtige inhaltliche Fragen offen. Der Verweis auf den Vorschlag zu § 612a BGB und die sehr engen Regelungen im Beamtenrecht, weckt dabei die Besorgnis, dass bei der SPD am Ende nur ein unzureichender Schutz heraus käme. Die FDP scheint sich noch nicht genug mit der Thematik befasst zu haben und sich nicht entscheiden zu können, ob sie sich als Bürgerrechtspartei oder als Vertreterin vermeindlicher Unternehmerinteressen profilieren will. Letzters erklärt die Position der CDU/CSU. Dabei ist es durchaus bedauerlich, dass sich Herr Seehofer nicht mehr an seine Versprechungen zu Hochzeiten des Gammelfleischskandals und seine eigene Gesetzesinitative zu § 612a BGB zu erinnern scheint und dass die CDU/CSU auch die Erkenntnisse von Wissenschaft und Praxis ignoriert, denen zu Folge effektiver Whistleblowerschutz auch für Unternehmen ein wichtiger Baustein zur Korruptionsbekämpfung und für ethischeres Handeln darstellt.

Whistleblower-Netzwerk ruft dazu auf, vom Wahlrecht Gebrauch zu machen und bei der Wahlentscheidung vielleicht auch die Positionen der Parteien zum Whistleblowerschutz mit zu berücksichtigen.

Jenseits programmatischer Erklärungen ist uns aber vor allem wichtig, wie die Parteien ihre Positionen in der Praxis und bei konkreten Fällen jeweils dort, wo sie über Gestaltungsmacht verfügen, umsetzen. Wir werden daher nicht nur die Koalitionsverhandlungen und  die Politik der nächsten Bundesregierung, sondern auch die Aktivitäten aller Parteien auf Kommunaler- und Landesebene weiterhin kritisch begleiten.

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