Anti-Korruptionsbeauftragter in Schleswig-Holstein bleibt

Wie die Landesregierung mitteilt, wird die in den letzten 2 Jahren probeweise getestete Stelle des ehrenamtlichen Anti-Korruptionsbeauftragen des Landes Schleswig-Holstein auch in Zukunft beibehalten. Die Funktion wird auch weiterhin durch den ehemaligenLandespolizeidirektor Wolfgang Pistol ausgeübt werden.

Bis zum 31. Juli 2009 haben sich insgesamt 189 Personen an den Anti-Korruptionsbeauftragten gewandt. Daraus ergaben sich 88 Vorgänge, die Pistol als Verdachtsfälle für Korruption eingestuft und weiter bearbeitet hat. 34 Vorgänge gab Pistol direkt an die Staatsanwaltschaft, das Landeskriminalamt oder die Polizeidirektion Kiel ab. Im statistischen Durchschnitt konnte der Anti-Korruptionsbeauftragte ein bis zwei Fälle im Monat aus dem ‚Dunkelfeld’ herausholen, die ohne die Existenz der Kontaktstelle zur Bekämpfung der Korruption wohl eher im Verborgenen geblieben wären. Nach Auskunft des Landeskriminalamts nimmt die Brisanz der als Verdachtsfälle eingestuften Sachverhalte kontinuierlich zu. Viele Vorgänge erforderten eine umfangreiche und intensive Bearbeitung.

Der Anti-Korruptionsbeauftragte ist unter der Rufnummer 04524 – 70 09 373, E-Mail antikorruption.sh@t-online.de oder Postfach 2102 in 23685 Pansdorf erreichbar.

Ausführliche Informationen stehen auf der Internetseite der Landesregierung Schleswig-Holstein: Anti-Korruptionsbeauftragter

Dort finden Sie den Abschlussbericht über die zweijährige Pilotphase (01.08.07 bis 31.07.09) der Tätigkeit des Anti-Korruptionsbeauftragen (AKB) des Landes Schleswig-Holstein sowie die Tätigkeiten des Anti-Korruptionsbeauftragten vom 01.08.07 bis zum 31.07.09 aufgegliedert in den Verlauf der vier Halbjahre.

Auf der Webseite des Anti-Korruptionsbeauftragten findet sich außerdem auch noch ein Link auf die Richtlinie „Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung in der Landesverwaltung Schleswig-Holstein“ die in ihrem Abschnitt 5 eine Anzeigepflicht der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung betont und Ansprechpartner nennt. Anlage 11 der Richtlinie regelt darüber hinaus die Pflicht der Verwaltungsbehörden zur Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft und der bei der Generalstaatsanwaltschaft eingerichteten Zentralstelle.

Abschließend noch ein paar Statements des Landes-Innenministers zum Thema Hinweisgeber:

Korruption beruht auf stillschweigendem Einverständnis des Gebers und Nehmers“, sagte Wiegard. Nur wenn Menschen bereit seien, sich dagegen zu wehren, könne diese Mauer des Schweigens durchbrochen werden. „Korruption ist kein Bagatelldelikt“, betonte Wiegard. Wer einen Verdacht melde, sei kein Denunziant. Er helfe dem Staat, eine besonders sozial schädliche Form von Kriminalität zu bekämpfen. „Korruption kennt nicht nur einzelne Opfer, Korruption schadet der gesamten Gesellschaft“, sagte Wiegard.

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