US-Whistleblowerschutz leicht umgehbar

In den USA gibt es ein Gesetz, den Whistleblower-Protection-Act (WPA = 5 U.S.C. § 2302(b)(8)(A)), der Bundesbeamte im Falle von Whistleblowing vor Repressalien und insbesondere Entlassung schützen soll.

Im Fall des US Air Marhalls Robert MacLean (der auf den Abzug von Air Marshalls von Langstreckenflügen trotz Entführungswarnungen hingewiesen hatte) hat das zuständige Merit System Protection Board (2009 MSPB 114) jetzt aber entschieden, dass dieser Schutz dann nicht greift, wenn der Whistleblower im Zuge seines Whistleblowings als Geheim klassifizierte Informationen öffentlich gemacht hat. Dabei hat es sogar als ausreichend angesehen, dass diese Informationen durch die Verwaltung erst im Nachhinein als „Sensitive Security Information (SSI)“ klassifiziert worden waren.

National Whistleblowers Center und Government Accountability Project verurteilen diese Entscheidung als völlige Aushöhlung des Whistleblowerschutzes für US Bundesbeamte und fordern Kongress (durch bessere gesetzliche Regelungen) und Präsidenten (durch Auswechslung der MSPB-Verantwortlichen und Wiedereinstellung und Entschädigung von Rober MacLean) zum sofortigen Handeln auf.

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