Sozial-ökologische Auftragsvergabe durch Whistleblowing absichern

Gestern hat das Corporate Accountability Netzwerk für Unternehmensverantwortung (CorA) einen detaillierten “Aktionsplan sozial-ökologische öffentliche Auftragsvergabe in Deutschland” vorgelegt.

In der CorA-Pressemitteilung heißt es hierzu u.a.:

Auf jährlich rund 360 Milliarden Euro werden die Investitionen der öffentlichen Hand geschätzt. Wenn alle Verwaltungen auf Kommunal-, Landes- und Bundesebene die neue Rechtslage voll ausnutzen und soziale und ökologische Kriterien beim Einkauf anlegen würden, könnte diese Nachfragemacht einen gewaltigen Schub für Umweltschutz und Menschenrechte auslösen. In der Regel fällt die Wahl nach wie vor auf das „billigere Angebot“. Aber nicht selten sind niedrige Preise teuer erkauft, wenn etwa die Produktion von Computern für die Verwaltung, Uniformen für Beamte oder Pflastersteine für öffentliche Straßen mit Kinderarbeit, Umweltschäden oder Menschenrechtsverletzungen einhergehen. …

Mit der Umsetzung des vorgelegten Aktionsplans würde Deutschland mit anderen europäischen Ländern gleichziehen, die teilweise seit Jahren an der Umsetzung einer verantwortlichen öffentlichen Beschaffung arbeiten.

Aus Sicht des Whistleblower-Netzwerk e.V., der als CorA Mitgliedsorganisation den Aktionsplan voll unterstützt, ist besonders bemerkenswert, dass dort auch Beschwerderechte und Kontrollmechanismen angesprochen werden. Diese würden sicherstellen, dass ökologisch-soziale Auftragsvergabe nicht nur auf dem Papier sondern auch in der realen Umsetzung allen Anforderungen genügt. Konkret heißt es im Aktionsplan z.B.:

Mitentscheidungs- und Beschwerdemöglichkeiten der Beschäftigten (Positivbewertung von Unternehmen der ‚solidarischen Ökonomie‘ sowie von Unternehmen, in denen Beschäftigte klare Beschwerderechte sowie möglichst auch Mitbestimmungs- und Entscheidungsrechte haben).

Unternehmen, die sich um Aufträge im Rahmen der sozial-ökologischen Beschaffung bewerben, müssen neben den ökologischen auch die Erfüllung der o.g. sozialen Kriterien in ihrer gesamten Lieferkette nachweisen.

Zugleich garantiert das Unternehmen, dass sich sowohl die eigenen MitarbeiterInnen als auch die der Zulieferer bei Verdacht auf Verstöße gegen die vereinbarten Kriterien an eine unabhängige Beschwerdeinstanz wenden können,ohne dafür Nachteile befürchten zu müssen (sogenannte „Whistleblower“-Regelung).

Das Unternehmen erlaubt vorab die Durchführung unangemeldeter Kontrollen (inklusive der Zulieferer, mit denen dieses Prinzip vertraglich zu vereinbaren ist) und sagt bei Verstößen
entsprechende Korrekturmaßnahmen zu, die ebenfalls transparent und unter Einbeziehung der Betroffenen durchgeführt werden.

Whistleblower-Netzwerk e.V. fordert die in Politik und Unternehmen Verantwortlichen erneut auf, dem Aktionsplan von CorA für die Auftragsvergabe schnellstmöglich entsprechendes Handeln folgen zu lassen.

Unser Newsletter

Wollen Sie über Neuigkeiten auf dem Laufenden gehalten werden?

Unterstützen Sie uns!