Oberarzt als Whistleblower im Hochtaunus

FR-Online berichtet über den Fall des Oberarztes der Hochtaunusklink, Hans Martin Kuhlbrodt.

„Kuhlbrodt sagt nun, er habe zunächst versucht, seine Kritik intern vorzubringen, sei damit aber sowohl bei der Geschäftsführung als auch im politisch besetzten Aufsichtsrat gescheitert. Dann erst habe er sich an den CDU-Politiker Haibach gewandt. Für ihn als leitenden Arzt sei die Personalnot am Usinger Krankenhaus so nicht länger tragbar gewesen. „Es sind zahlreiche Patienten zu Schaden gekommen“, sagt er. Die Ärzte seien im Dauereinsatz einfach überlastet. Da sei es eben auch seine Pflicht gewesen, etwas zu unternehmen.“

Hier erinnert doch einiges an den Fall der Altenpflegerin Brigitte Heinisch. Und auch dass die Justiz dem Whistleblower die Beweislast aufbürdet und auf eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses drängt ist typisch:

„Die Richterin möchte nun von Kuhlbrodt aufgelistet bekommen, wann er mit wem intern darüber gesprochen habe. Laut der geltenden Rechtsprechung sei dies ein entscheidendes Kriterium, ob die Kündigung rechtmäßig war oder nicht. Whistleblower, die interne Missstände publik machen, sollen so geschützt werden. Hefty will Kuhlbrodt aber in keinem Fall zurück haben. Die Richterin legt Kuhlbrodt daher die Abfindung nahe. So könne man doch kaum noch zusammen arbeiten. Kuhlbrodt sieht das anders. Die Geschäftsführerin in Bad Homburg sei doch weit weg.“

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