Vorwürfe vor Gericht müssen konkret sein

Dies gilt nicht nur für Fälle von Mobbing und Whistleblowing in Deutschland sondern auch in den USA.

Eine aktuelle Entscheidung des United Court of Appeals for the Seventh Circuit zeigt jedenfalls, dass es zwar grundsätzlich möglich sein kann sich auch gegenüber der free will Theorie des hire and fire mitdem Einwand gegen eine Entlassung zu wehren, diese sei nur auf Grund von Whistleblowing erfolgt. Dies gelte jedoch nur dann, wenn u.a. der Gegenstand des Whistleblowings konkret belegt werde: Donald A. Bregin v. Liquidebt Systems Inc. and SIRVA Inc., No. 08-1390

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