Peinlich für Haufe

Haufe.de, eigentlich ja eine recht angesehene Informationsquelle auch für Juristisches, hat sich in Bezug auf § 612a n.F. BGB doch etwas blamiert.

Zwar findet sich dort ein kurzer Bericht über den Gesetzesentwurf, dessen Text ist aber falsch wiedergegeben: es fehlt ein ganzer Absatz! Dies ist umso bemerkenswerter da Haufe sich immerhin seit der Bundestagsanhörung fast zwei Wochen Zeit gelassen hat, um sich des Themas zu widmen. Bei dieser Schlampigkeit fällt es dann auch kaum noch ins Gewicht, dass der Bericht außerdem das Thema Whistleblowerschutz auch inhaltlich auf die Darstellung der Position der Arbeitgeber und des CDU-Wirtschaftsflügels verkürzt und andere Positionen gänzlich unerwähnt bleiben.

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